Nordamerika

Epstein-Skandal: Gericht erlaubt Freigabe einer Aussage von Ghislaine Maxwell von 2016

Im Fall Epstein gibt es neue Entwicklungen. Ein US-Bundesgericht soll einem Medienbericht zufolge die Entscheidung einer Richterin bestätigt haben, wonach die Niederschrift einer Aussage von Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell aus dem Jahr 2016 freigegeben wird.
Epstein-Skandal: Gericht erlaubt Freigabe einer Aussage von Ghislaine Maxwell von 2016Quelle: AFP © Johannes Eisele

Die Entscheidung eines US-Gerichts könnte neue Informationen im Skandal um den wegen Sexualverbrechen verurteilten und unter mysteriösen Umständen verstorbenen US-Multimillionär Jeffrey Epstein und seine inzwischen ebenfalls angeklagte Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell ans Licht bringen. Eine Aussage von Maxwell wird nun freigegeben.

Der U.S. Court of Appeals for the 2nd Circuit – ein Berufungsgericht in New York – bestätigte laut einem Medienbericht die Entscheidung einer Bundesrichterin vom Juli und lehnte somit einen Einspruch der Anwälte von Maxwell ab. Es handelt sich hierbei um eine eidesstattliche Aussage der 58-jährigen Britin, die sie im Zuge einer Verleumdungsklage von Epstein-Opfer Virginia Roberts Giuffre 2016 gemacht hatte. Das Dokument soll demnach rund 400 Seiten umfassen und unter anderem Details zu Maxwells Privatleben sowie ihren sexuellen Vorlieben enthalten. Die Aufzeichnungen wurden nach der Beilegung des Falls im Jahr 2017 unter Verschluss genommen.

Das Urteil ist ein Sieg für Virginia Giuffre, die Maxwell, Epstein und andere öffentlich beschuldigte, sie als Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. Wann genau die Abschrift veröffentlicht werden könnte, ist laut Bericht von NPR noch nicht bekannt. Doch die zuständige Richterin soll demnach am Dienstag eine neue Anordnung erlassen haben, in der es heißt, die beteiligten Parteien sollten sich auf ihre Freigabe vorbereiten, "sobald dies durchführbar ist".

Demnach soll die Richterin gesagt haben, dass "alle von der Angeklagten und Berufungsklägerin Maxwell in der Berufung vorgebrachten Argumente geprüft" und für unbegründet befunden worden seien.

Die 58-jährige Maxwell wurde Anfang Juli im US-Bundesstaat New Hampshire festgenommen. Ihr werden sechs Anklagepunkte vorgeworfen, darunter Verführung Minderjähriger und Meineid. Auf die Anklagepunkte, die sich auf die Jahre 1994 bis 1997 beziehen, stehen jeweils Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren Gefängnis. Maxwell hatte Mitte Juli vor Gericht eine Beihilfe jedoch bestritten und auf "nicht schuldig" plädiert.

Der Prozess gegen sie soll im Sommer kommenden Jahres beginnen. Eine Freilassung der Britin auf Kaution wurde abgelehnt.

Maxwells Ex-Partner Jeffrey Epstein soll Dutzende Minderjährige missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben. Im Jahr 2008 war er in dieser Sache einem Bundesverfahren entgangen, indem er eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft einging. Epstein bekannte sich damals teilweise schuldig und bekam eine milde Haftstrafe.

Im Jahr 2019, etwa einen Monat nach seiner Verhaftung wegen des Vorwurfs des Sexhandels, starb der 66-Jährige. Epstein wurde in einer Gefängniszelle in Manhattan tot aufgefunden. Die Ermittlungsbehörden gingen von Suizid aus.

Der Fall um Epstein und Maxwell ist unter anderem deshalb so brisant, da die beiden in der amerikanischen High Society gut vernetzt waren. Epstein hatte zeitweise auch ein enges Verhältnis zum ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton und dem amtierenden Staatsoberhaupt Donald Trump. Auf Partys wurde er wiederholt mit Prominenten gesehen. Wohlhabende und mächtige Persönlichkeiten sollen Epstein auf seinen luxuriösen Grundstücken regelmäßig besucht haben.

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