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Gericht: Gefangener hat Anspruch auf Hartz IV während Klinik- und Rehazeit

Für die Zeit einer Haftunterbrechung wegen Krankheit hat ein Strafgefangener Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein 50-Jähriger, der vor seinem Gefängnisaufenthalt obdachlos war.
Gericht: Gefangener hat Anspruch auf Hartz IV während Klinik- und Rehazeit Quelle: www.globallookpress.com

2016 wurde er herzkrank und brauchte eine Bypass-Operation in Göttingen sowie eine anschließende Reha. Für diese drei Wochen wollte er staatliche Unterstützung, weil er kein Geld sowie kaum Kleidung habe, die er außerhalb des Gefängnisses tragen kann.

Das Jobcenter lehnte dies ab, weil Leistungen für Strafgefangene gesetzlich ausgeschlossen seien. Das LSG verurteilte das Jobcenter jedoch zur Gewährung des Hartz IV-Regelbedarfs. Während des Klinikaufenthaltes sei der Kläger kein Strafgefangener, argumentierten die Richter. Es gebe auch keine zeitliche Mindestgrenze für Hilfebedürftigkeit. (Urteil vom 26. Februar 2019 - L 11 AS 474/17) (dpa)

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