Gericht: Gefangener hat Anspruch auf Hartz IV während Klinik- und Rehazeit

2016 wurde er herzkrank und brauchte eine Bypass-Operation in Göttingen sowie eine anschließende Reha. Für diese drei Wochen wollte er staatliche Unterstützung, weil er kein Geld sowie kaum Kleidung habe, die er außerhalb des Gefängnisses tragen kann.
Das Jobcenter lehnte dies ab, weil Leistungen für Strafgefangene gesetzlich ausgeschlossen seien. Das LSG verurteilte das Jobcenter jedoch zur Gewährung des Hartz IV-Regelbedarfs. Während des Klinikaufenthaltes sei der Kläger kein Strafgefangener, argumentierten die Richter. Es gebe auch keine zeitliche Mindestgrenze für Hilfebedürftigkeit. (Urteil vom 26. Februar 2019 - L 11 AS 474/17) (dpa)
Mehr zum Thema - SPD: Wird Hartz IV jetzt begraben?
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.