Newsticker

Bollywoodreif: Zweite Ehefrau tötet dritte Ehefrau ihres Mannes mit Hilfe der Töchter aus erster Ehe

Eine 33-jährige Frau und zugleich die zweite Ehefrau eines indischen Unternehmers soll dessen dritte Frau ermordet haben. Dabei soll sie von seinen beiden Töchtern aus seiner ersten Beziehung sowie einem Freund der Töchter unterstützt worden sein.
Bollywoodreif: Zweite Ehefrau tötet dritte Ehefrau ihres Mannes mit Hilfe der Töchter aus erster EheQuelle: Reuters

Der 45-jährige Sushil Mishra hatte zuvor mit seiner zweiten Frau und seinen zwei Töchtern aus der ersten Ehe in Mumbai gelebt. Als der Familienvater sich vor einem Jahr neu verliebte und beschloss, ein drittes Mal zu heiraten, endete das Familienglück. Nachdem Mishra mit seiner dritten Frau in eine andere Wohnung zog, beschloss seine zweite Frau, sich an ihm zu rächen. Sie, seine beiden Töchter und ein Freund der Mädchen erwürgten die neue Lebensgefährtin des Mannes in der Nacht auf den ersten März. Danach hüllten sie die Tote in eine Decke, fuhren in einer Rikscha bis zu einem Einkaufszentrum und entsorgten dort die Leiche. Der Mann war zu dem Zeitpunkt auf einer Geschäftsreise außerhalb der Stadt. Der leblose Körper der ermordeten Frau wurde am nächsten Tag von Einheimischen entdeckt, die anschließend die Polizei kontaktierten. Diese nahm Ermittlungen auf und fand schließlich einen Rikscha-Fahrer, der ihnen half, die Täter aufzuspüren. Die vier mutmaßlichen Täter wurden am Dienstag verhaftet.

Mehr zum ThemaBrite tötet Ehefrau wegen neuer Online-Bekanntschaft – Mord mittels Smartphones geklärt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.