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Staatsanwaltschaft bezweifelt Angaben zu AfD-Spendern

In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz hat die AfD dem Bundestag möglicherweise eine in Teilen unrichtige Spenderliste übermittelt. Einem entsprechenden Verdacht geht die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz nach. Bisherige Vernehmungen hätten "Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt", sagte Staatsanwalt Andreas Mathy.
Staatsanwaltschaft bezweifelt Angaben zu AfD-Spendern Quelle: www.globallookpress.com

Weitere Angaben lehnte der Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen ab.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.

Ein Sprecher der Partei erklärte auf Anfrage, die Schweizer Firma, "welche als Treuhandgeber Spenden auf das Konto des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis überwiesen hat", habe der AfD eine Liste mit 14 Namen übermittelt. "Die Bundesgeschäftsstelle hatte keinerlei Grund, an der Glaubwürdigkeit der Liste zu zweifeln", fügte er hinzu. Nach den jetzt erhobenen Vorwürfen werde die AfD diese Namensliste nun aber prüfen. (dpa)

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