Newsticker

Geisterfahrerin auf A2: Betrunkene fährt fast 27 Kilometer

Geschätzte 27 Kilometer war eine betrunkene Falschfahrerin auf der Autobahn 2 in Nordrhein-Westfalen entgegen der Fahrtrichtung unterwegs. "Mehrere Streifenwagen der Autobahnpolizei Bielefeld und der angrenzenden Polizeibehörden waren im Einsatz, um das Fahrzeug zu stoppen", teilte die Polizei mit. Glücklicherweise konnte der Wagen der 40-Jährigen in der Nacht zu Sonntag am Autobahnkreuz Bad Oeynhausen unfallfrei gestoppt werden.
Geisterfahrerin auf A2: Betrunkene fährt fast 27 Kilometer Quelle: www.globallookpress.com

Der Mitteilung der Polizei zufolge stand die Fahrzeugführerin aus Bielefeld deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein und das Fahrzeug wurden sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung wurde gegen die Bielefelderin eingeleitet.

Erst am Freitagabend war es in Bayern zu einem ähnlichen Fall gekommen: Dort fuhr ein betrunkener 71-Jähriger laut Polizei mit seinem Wagen auf der Autobahn 7 rund 30 Kilometer in die falsche Richtung. Mindestens 20 Verkehrsteilnehmer mussten zum Teil riskant ausweichen. Verletzt wurde auch in diesem Fall niemand. (dpa/rt deutsch)

Mehr zum ThemaWennschon, dennschon: Autofahrer auf Ibiza auf alle Drogen positiv getestet

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.