Newsticker

Britischer Prinzgemahl Philip in Autounfall verwickelt

Der Ehemann der Queen, Prinz Philip, war am Donnerstagnachmittag in einen Autounfall verwickelt. Das teilte der Buckingham-Palast mit. Der 97-Jährige habe bei dem Unfall mit einem anderen Fahrzeug in der Nähe des Landsitzes Sandringham von Königin Elizabeth II. keine Verletzungen erlitten. Bei dem Zusammenstoß habe er selbst am Steuer gesessen.
Britischer Prinzgemahl Philip in Autounfall verwickelt Quelle: Reuters

Augenzeugen berichteten der BBC, sie hätten dem Prinzen nach dem Unfall mit einem anderen Fahrzeug aus seinem umgestürzten Wagen geholfen. Philip sei bei Bewusstsein gewesen, habe aber "sehr unter Schock" gestanden. Ihm sei Erschütterung anzumerken gewesen.

Die Nachrichtenagentur PA berichtete, es habe einen Zusammenstoß gegeben. Die BBC zitierte Polizeiangaben, wonach im zweiten verwickelten Auto, einer Limousine, zwei Menschen leicht verletzt wurden. Mehrere Medien zeigten ein Foto von einem auf der Seite liegenden dunklen Geländewagen und einem zweiten Auto, das im Straßengraben stand.

Das britische Königspaar verbringt die Zeit um den Jahreswechsel traditionell in Sandringham, in der ostenglischen Grafschaft Norfolk. Dort feiern die Royals auch Weihnachten und Neujahr.

Philip hatte sich 2017 in den Ruhestand verabschiedet. Er ist seitdem nur noch selten in der Öffentlichkeit zu sehen. Die Teilnahme an der Hochzeiten seiner Enkel Harry und Prinzessin Eugenie im vergangenen Jahr ließ er sich jedoch nicht entgehen. (dpa)

Mehr zum ThemaNeuseelands Nachrichtendienst: 17-Jähriger schoss 1981 auf Königin Elizabeth II.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.