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EGMR: Beleidigung des Propheten Mohammed nicht von Redefreiheit gedeckt

Eine Österreicherin, die den Propheten Mohammed indirekt als pädophil bezeichnet hatte, ist dafür zu Recht verurteilt worden. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Beschwerdenummer 38450/12). Österreichische Gerichte hätten mit der Verurteilung nicht gegen das Recht der Frau auf freie Meinungsäußerung verstoßen.
EGMR: Beleidigung des Propheten Mohammed nicht von Redefreiheit gedecktQuelle: www.globallookpress.com

Im Jahr 2009 hatte die Österreicherin im Auftrag der rechten Partei FPÖ zwei Seminare zum Thema "Grundlagen des Islam" gehalten. Darin ging sie auf die Ehe zwischen Mohammed und seiner Frau Aisha ein, die er der Überlieferung zufolge heiratete, als sie noch ein Kind war. Laut dem Straßburger Gericht sagte die Österreicherin dazu, Mohammed habe "nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was" und "Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? [...] Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?"

Ein Wiener Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro. Die Frau legte Rechtsmittel ein, scheiterte jedoch. Sie sah dadurch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und beschwerte sich in Straßburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte ihrer Argumentation jedoch nicht. Die österreichischen Gerichte hätten sorgfältig die Rechte der Frau mit dem Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt. Dabei seien sie zu dem Schluss gekommen, dass die Frau die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten habe. Ihre Angriffe bedrohten demnach den religiösen Frieden in Österreich. Sowohl Österreich als auch die Beschwerdeführerin können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten. (dpa)

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