Unrechtmäßig abgeschobener Afghane auf dem Weg nach Deutschland
Der Mann, der seit 2015 in der Bundesrepublik lebte, war einer jener 69 Menschen, die am 3. Juli mit einem Charterflug aus München nach Afghanistan abgeschoben wurden. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald zu diesem Zeitpunkt nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Flüchtling vor Gericht angehört werden sollen. (dpa)
Mehr zum Thema - Sammelabschiebung: Bisher größte Gruppe von Afghanen in Kabul angekommen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.