Australierin darf Sperma ihres toten Partners nutzen – auch zwei Jahre nach seinem Tod

Cresswells Partner hatte sich im August 2016 im Alter von 23 Jahren das Leben genommen. Kurz nach seinem Tod hatte die Frau ihm mit Einverständnis des Gerichts Sperma entnehmen lassen. Cresswell hatte angegeben, das Paar habe heiraten wollen und sich ein Kind gewünscht. Für die Verwendung des Spermas wäre jedoch eigentlich das schriftliche Einverständnis des Mannes nötig gewesen.
Cresswells Anwältin Kathryn McMillan hatte den Berichten zufolge argumentiert, seit dem Tod des Mannes sei ausreichend Zeit für eine rationale Entscheidung vergangen. "Es handelt sich nicht um eine Reaktion aus der Trauer heraus", so die Juristin. Cresswell sei psychologisch betreut worden und habe die Sache gut durchdacht. Nach der Entscheidung gab McMillan an, ihre Klientin sei erleichtert. (dpa)
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