Jahresbilanz: Bundesländer schoben seit 2017 zehn Gefährder ab
Gefährder sind Menschen, gegen die die Sicherheitsbehörden den begründeten Verdacht hegen, sie könnten zum Beispiel Terroranschläge begehen. Nach der Regierungsantwort vom 11. April haben Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen seit Anfang 2017 je zwei Gefährder abgeschoben, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Schleswig-Holstein je einen.
Die übrigen Bundesländer nutzten die entsprechende Sonderregelung im Aufenthaltsgesetz nicht. Nach einer früheren Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion waren Anfang Februar in Deutschland 745 Menschen als islamistische Gefährder eingestuft. (dpa)
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