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Puigdemont darf in Berlin bleiben, muss sich aber wöchentlich bei der Polizei melden

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont hat erreicht, dass die Auflagen für seine Haftverschonung in seinem Sinn geändert werden. Sein Antrag, sich statt bei der Polizei in Neumünster jetzt einmal wöchentlich in Berlin melden zu dürfen, wurde vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein genehmigt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Schleswig der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Puigdemont darf in Berlin bleiben, muss sich aber wöchentlich bei der Polizei meldenQuelle: AFP © John MACDOUGALL

Puigdemont hatte am Samstag angekündigt, bis zum Ende des juristischen Verfahrens in Berlin wohnen zu wollen. Juristisch gibt es seit seiner Freilassung am Freitag aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster noch keine neue Entwicklung. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein habe bisher keinen neuen Antrag gestellt, teilte eine Sprecherin am Montag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

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Die Generalstaatsanwaltschaft wäre juristisch jetzt am Zug. Sie könnte einen Antrag auf rechtliche Zulässigkeit einer Auslieferung beim Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig beantragen. Das OLG hatte den Hauptvorwurf der spanischen Justiz - Rebellion - für einen Auslieferungshaftbefehl als von vorneherein unzulässig verworfen, nicht aber den Vorwurf der Untreue. Das OLG erließ einen Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont, verfügte aber unter Auflagen Haftverschonung. So darf der frühere katalanische Regionalpräsident Deutschland nicht verlassen. (dpa)

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