Newsticker

Paris-Attentätern Unterschlupf gewährt? Angeklagter freigesprochen

Ein Mann, der zwei Paris-Attentätern vom November 2015 eine Wohnung zur Verfügung gestellt hatte, ist freigesprochen worden. Es sei nicht bewiesen, dass er den beiden Terroristen eine Unterkunft verschafft habe, um sie vor den Ermittlern zu verbergen, sagte die zuständige Richterin des Pariser Strafgerichts am Mittwoch laut einem Bericht der französischen Nachrichtenagentur AFP.
Paris-Attentätern Unterschlupf gewährt? Angeklagter freigesprochen Quelle: Reuters

Er sollte bereits am Mittwochabend das Gefängnis verlassen dürfen. Die Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft für ihn gefordert hatte, will das Urteil anfechten, wie die AFP berichtete. Zwei weitere Angeklagte wurden jedoch laut AFP am Mittwoch zu Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen soll als Vermittler zwischen einem Helfer der Terroristen und dem Wohnungsgeber agiert haben. Er soll für fünf Jahre ins Gefängnis. Der andere Beschuldigte wurde demnach zu vier Jahren Haft verurteilt, davon ein Jahr auf Bewährung. Er ist der Cousin des Paris-Attentäters Abdelhamid Abaaoud und war angeklagt, weil er Terrortaten nicht gemeldet hatte.

Der Freigesprochene hatte Abaaoud und dessen Mittäter Chakib Akrouh eine Wohnung zur Verfügung gestellt, als die beiden auf der Flucht vor den Ermittlern waren. Sie hatten am 13. November 2015 wahllos auf Gäste von Cafés und Restaurants sowie Passanten geschossen. 

In der Wohnung kamen die Attentäter zwei Tage später an und wurden darin am Folgetag getötet, als Polizisten die Wohnung stürmten. (dpa)

Mehr zum ThemaAttentäter von Paris schweigt vor Gericht und vertraut auf Allah

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.