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Gnadengesuch des "Buchhalters von Auschwitz" abgelehnt

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit.
Gnadengesuch des "Buchhalters von Auschwitz" abgelehnt Quelle: www.globallookpress.com

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der "Buchhalter von Auschwitz" hatte eingeräumt, in dem Konzentrationslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Jahrzehntelang waren zuvor die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie nicht selbst gemordet hatten. (dpa)

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