Gerichtsbeschluss: Jobcenter muss bei Hartz IV Schulbücher bezahlen

Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale.
Bücher seien nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf und müßten aus dem Regelbedarf bezahlt werden, entschied dagegen das Gericht. Weil dieser jedoch nur Kosten für Bücher von rund 3 Euro im Monat vorsehe, sei nicht einmal ein Drittel der notwendigen Schulbuchkosten gedeckt. Das sei aber "eine planwidrige Regelungslücke", weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse.
Diese Lücke müsse geschlossen werden. "Das ist eine Pionierentscheidung", sagte der Sprecher. "So wurde ein gangbarer Weg gefunden, ohne dass man das Bundesverfassungsgericht anrufen muss." Eine Revision wurde zugelassen. (dpa)
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