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Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung von IS-Unterstützer wegen möglicher Foltergefahr

In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung eines Unterstützers der Terrormiliz "Islamischer Staat" gestoppt. Vor einer Abschiebung müssten die Gerichte gegebenenfalls von der Türkei Zusicherungen einholen, die Folter und unmenschliche Behandlung ausschlössen, hieß es in der Begründung.
Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung von IS-Unterstützer wegen möglicher FoltergefahrQuelle: www.globallookpress.com

Die Verfassungsbeschwerde hatte ein in Deutschland geborener Türke eingereicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er über Mittelsmänner Geld auf ein IS-Konto überwiesen, nachdem er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei einer Bank einen Kredit von 25.000 Euro aufgenommen hatte. Der Mann wurde im Jahr 2015 in Deutschland wegen Unterstützung der als terroristisch eingestuften syrischen Miliz "Dschunud al-Scham" zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Jahr 2016 drohte ihm die Ausländerbehörde die Abschiebung in die Türkei an. Der Betroffene wandte ein, dass in der Türkei ein Strafverfahren gegen ihn anhängig sei, und legte einen Bericht von Amnesty International vor, wonach die Türkei in einem ähnlichen Fall einen IS-Unterstützer gefoltert habe. Am Dienstag befanden nun die obersten deutschen Richter, dass es ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr gebe. Die Karlsruher Verfassungsrichter entschieden allerdings nicht darüber, ob islamistische Terrorverdächtige generell in der Türkei mit Folter zu rechnen hätten. (Reuters)

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