Ansehen, welches Ansehen? Angela Merkel, die Bundesrepublik Deutschland und die Demokratie

Das Verfassungsgericht verhandelt über Merkels Äußerungen aus 2020, eine Wahl mit Stimmen der AfD sei "ein schlechter Tag für die Demokratie". Davon hatten wir zuletzt ganz viele; und Merkel war daran alles andere als unbeteiligt.
Ansehen, welches Ansehen? Angela Merkel, die Bundesrepublik Deutschland und die DemokratieQuelle: www.globallookpress.com © Uli Deck

von Dagmar Henn

Eigentlich hätten die Richter am Verfassungsgericht heute nicht zusammentreten müssen. Schließlich könnte Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen Ende ihrer Amtszeit einfach erklären, sie habe damals in Südafrika, als man sie zu der Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten befragte, nicht nachgedacht und schlicht Unsinn geredet. Da sie ja ohnehin nicht wiedergewählt werden will, hätte sie auf diese Weise das ganze Verfahren begraben können.

Februar 2020 war mit den Stimmen der AfD der thüringische FDP-Abgeordnete Thomas Kemmerich im dritten Wahlgang, in dem es nur noch auf die relative Mehrheit ankommt, zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Die Reaktion darauf war eine sich selbst überschlagende Heuchelei. Weil man der AfD, Fleisch vom Fleische von CDU und FDP, die Nazirolle zugeteilt hatte, wurde allseits Erschütterung bekundet und die Demokratie in Gefahr gesehen.

Im Rückblick, nach einem Jahr Lockdown und Dauernotstand, wirkt das nur noch lächerlich. Da gibt es, kann man heute bedauerlicherweise mit absoluter Überzeugung sagen, ganz andere Dinge und ganz andere Personen, die die Demokratie gefährden; ein paar Stimmen von der AfD sind wirklich Pillepalle verglichen mit dem Dauerversammlungsverbot und der Entrechtung, unter denen wir inzwischen leben.

Merkel, die damals auf Besuch in Südafrika weilte, meinte, sich zu der Thüringer Wahl äußern zu müssen. Es sei ein "einzigartiger Vorgang" gewesen, der "mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen." Eine solche Grundüberzeugung zu behaupten ist für die Vorsitzende einer Partei, die der Bundesrepublik den berüchtigten Artikel 134 des Grundgesetzes bescherte, der allen Nazibeamten einen Rechtsanspruch auf Wiederbeschäftigung in ihrer alten Position verlieh, schon verwegen. Globke und Kiesinger wären dann auch noch so ein paar Namen, um das mit der Grundüberzeugung zu überprüfen, oder Filbinger. Ist schließlich billig zu behaupten, man hätte was gegen Nazis, wenn die in der eigenen Partei, die mühelos als solche zu identifizieren waren, inzwischen das Zeitliche gesegnet haben.

Aber Merkel ging noch weiter. Sie erklärte, dieser Vorgang sei unverzeihlich und müsse rückgängig gemacht werden, und ergänzte, "es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Wie gesagt, davon gab es mittlerweile mehrere. Und immerhin war die Wahl von Kemmerich ein vollständig legaler Vorgang, ausgeführt von gewählten Abgeordneten, ein Akt, der unter einer Verfassung, die kein imperatives Mandat kennt, sondern die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht zu beanstanden ist. An dem nichts beanstandet worden wäre, wäre nicht die AfD involviert gewesen. Die, das kann man nüchtern feststellen, nicht mehr mit Faschisten gemein hat als die Grünen, die gar zu gerne mit den Fans von SS-Einheiten kuscheln, sofern das keine Deutschen, sondern Ukrainer oder Balten sind.

Nun, Merkel konnte nicht nur ihren Senf dazugeben, sie bekam auch noch ihren Willen. Kemmerich trat zurück, und Ramelow wurde wiedergewählt. Es würde also nicht einmal in ihren eigenen Augen einen Schaden anrichten, nähme sie ihre damalige Aussage schlicht zurück. Es hätte nicht nur die nicht unbeträchtlichen Kosten eines Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht eingespart; es hätte auch der Republik erspart, das Theater des Jahres 2020 mit der Realität des Jahres 2021 kollidieren zu sehen. Aber Merkel hat recht, immer. Sie macht nie etwas falsch. Das wird sie uns auch in Bezug auf das gerade ablaufende Hochwasser noch einbläuen.

Die AfD hat vor dem Verfassungsgericht geklagt, weil Merkel mit ihrer Äußerung das Neutralitätsgebot, dem das Amt des Bundeskanzlers unterliegt, verletzt habe. Sie habe diese Aussagen weder bei einer Pressekonferenz in der Funktion der Bundeskanzlerin machen noch sie auf den Regierungsseiten verbreiten dürfen, auf denen sie lange zu finden waren. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die mündliche Verhandlung durchgeführt.

Und Merkel hält an ihrer Sicht fest. Sie schickte ihren Kanzleramtsminister Helge Braun nach Karlsruhe, der in ihrem Auftrag noch eins draufsetzte: es sei darum gegangen, international das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren.

Welches Ansehen, und bei wem bitte, Frau Merkel? Die NATO-Verbündeten haben doch alle kein Problem mit ukrainischen oder litauischen SS-Gedenkfeiern, die machen sich wegen ein paar Stimmen von der AfD nicht ins Hemd. Bei den EU-Mitgliedern leidet das Ansehen der Bundesrepublik eher unter Brüsseler Sparzwängen und Berliner Diktaten; die sollen sich über eine Wahl in einem kleinen deutschen Bundesland erregen? Und bei anderen, den nicht Verbündeten, hält sich die Reaktion auch in Grenzen, da ist nämlich die Bundesregierung selbst schon damit beschäftigt, das Ansehen zu schreddern.

Welches Ansehen? Das, was noch übrig ist vom Mythos der deutschen Perfektion, wenn die weltweiten Beobachter fertig sind mit dem entsetzten Lachen über das völlige Versagen angesichts eines angekündigten Hochwassers? Das, was sich unter dieser Ablage bei den südeuropäischen Nachbarn findet, deren letzte ökonomische Hoffnungen gerade auf dem Altar coronabedingter Tourismusbremsen aus Deutschland geopfert werden?

Man kann etwas für das Ansehen Deutschlands tun, indem man das Leben der Menschen hier verbessert, die Souveränität anderer Länder respektiert und das Land zu einem liebenswerten macht, oder man kann am deutschen Wesen die Welt genesen lassen wollen. Merkel hat mit ihrer Politik immer Letzteres verfolgt.

Vor dem Hintergrund des Wirbelsturms aus Hysterie, Versagen und Korruption, der das letzte Jahr prägte, wirkt das Puppentheater aus dem Februar des Jahres 2020 schon geradezu niedlich, auch wenn es in seiner völligen Übergehung des Rechts wie eine Vorwegnahme des Notstands wirkt, der unseren heutigen Alltag bestimmt.

Das Verfassungsgericht, das seine Entscheidung ohnehin erst in einigen Monaten verkünden dürfte, wird diese wie ein Epitaph über die Ära Merkel setzen und könnte sich, eben weil sie abtritt, vielleicht sogar Kritik erlauben; aber auch das wird wirken wie eine Stimme aus ferner Vergangenheit, als die Dinge zumindest noch einen Anschein von Ordnung hatten. Was aber den Zustand des Landes angeht, ist noch nicht klar, ob es dann eher auf die Intensivstation muss oder doch in die Geschlossene.

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Mehr zum Thema - "Regelbasierte Ordnung": Die Rückkehr der Kolonialherren

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.