Kurzclips

Indien: Hillary Clinton fällt gleich zweimal fast die Treppe hinunter und muss barfuß weiterlaufen

Die ehemalige US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton hatte gestern in Indien einen kleinen Unfall. Im Rahmen ihres Besuchs, der den Zweck hatte, ihr Buch zu promoten, verlor sie beim Abstieg an einer Treppe am historischen Palast Jahaz Mahal in Neu Delhi gleich zweimal das Gleichgewicht. Ihre Mitarbeiter retteten sie beide Male davor, die Treppe hinunterzustürzen.
Indien: Hillary Clinton fällt gleich zweimal fast die Treppe hinunter und muss barfuß weiterlaufen

Anschließend zieht die frühere Präsidentschaftskandidatin ihre Sandalen aus und steigt die Treppen barfuß hinab. Anscheinend waren diese für das Ausrutschen verantwortlich. Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach die Gesundheit der ehemaligen First Lady thematisiert. Mehrfach erlitt sie vermeintliche oder tatsächliche Schwächeanfälle vor laufenden Kameras. Mysteriöse Kopfbewegungen und Stürze nährten bereits im Wahlkampf Spekulationen darüber, dass sie gesundheitlich nicht fit für das höchste Amt in den USA sein könnte. Zuletzt hatte sie sich im Oktober auf einer Treppe den Zeh gebrochen, als sie in London war, um ihr Buch zu bewerben.

Hier erlitt Clinton laut offizieller Erklärung einen Schwächeanfall. Sie konnte sich alleine nicht mehr auf den Beinen halten:

Ihre Gegner, die Republikaner, wussten die Anfälle für sich zu nutzen:

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.