Regierungssprecher verweigern Antwort: Wann wurde die Regierung vor dem Hochwasser gewarnt?
Laut Hannah Cloke, Professorin für Hydrologie an der britischen Universität Reading und Mitentwicklerin des Europäischen Hochwasser-Warnsystem, wurde Deutschland im Vorfeld der Hochwasserkatastrophe präzise gewarnt. Eine Reaktion sei aber ausgeblieben. Laut Cloke seien die ersten Zeichen der Hochwasserkatastrophe in Deutschland bereits neun Tage zuvor von Satelliten erfasst worden. Mit Verweis auf diese Aussage wurden der Bundesregierung auf der aktuellen Bundespressekonferenz mehrere Fragen gestellt, denen die Ministeriensprecher aber ausnahmslos auswichen:
FRAGE LAMMERS: Einen schönen guten Morgen! Meine Frage bezieht sich auf Vorwürfe einer Mitentwicklerin des Europäischen Hochwasserwarnsystems EFAS, die sagt, dass die Bundesregierung bereits am 10. Juli vor Hochwasser, das kommen werde, gewarnt worden sei und 24 Stunden vor der Katastrophe ganz konkret gewesen sei, exakt welche Regionen betroffen sein würden. Sie sagt, alle Alarmsysteme hätten Alarm geschlagen. Die Warnungen seien an die Regierung weitergegeben worden. Sie spricht von einem monumentalen Systemversagen, weil diese Warnungen nicht an die Menschen weitergegeben worden seien.
Wann kamen die Warnungen an? Wie ist die Warnkette unterbrochen worden?
Würden Sie sagen, dass es tatsächlich ein monumentales oder überhaupt ein Systemversagen gab?
SRS’IN FIETZ: An wen richten Sie die Frage?
ZUSATZ LAMMERS: Meine Frage richtet sich an das Bundesinnenministerium und auch an Sie, Frau Fietz.
SRS’IN FIETZ: Dann lassen Sie mich bitte zum Katastrophenschutz allgemein noch etwas sagen. Die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, ist die Aufgabe eines jeden Staates und seiner Behörden. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland liegt nicht in einer Hand, sondern ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Laut Grundgesetz sind Bund, Länder und Kommunen für die Sicherheit der Menschen in Deutschland zuständig. Der Bund stellt eine umfassende Warninfrastruktur zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere das sogenannte Modulare Warnsystem und die Warnapp NINA. Diese technischen Instrumente haben während der Flutkatastrophe funktioniert und damit zum Schutz der Bevölkerung erheblich beigetragen.
Die Erfahrungen, die wir in Deutschland nun mit dieser Hochwasserkatastrophe gemacht haben, zeigen aber, dass wir hier noch mehr tun und besser werden müssen. Wir haben aber auch schon in der Vergangenheit gesehen, dass im Bereich des Katastrophenschutzes ein kontinuierlicher Verbesserungsbedarf besteht. Deswegen hat das BMI im vergangenen Jahr eine umfassende Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, auf den Weg gebracht. Das im März dieses Jahres vorgestellte Konzept sieht vor, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu aufzustellen. Ziel ist es, den Bevölkerungsschutz in Deutschland zu stärken.
Unter anderem wird das BBK ein gemeinsames Kompetenzzentrum mit allen relevanten Interessenspartnern in Bund, Ländern und Hilfsorganisationen aufbauen und so den Informationsaustausch und die Koordinierungswirkung untereinander verbessern. Vergleichbare Strukturen haben wir mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration. Ein solches Zentrum ist im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr ein Novum.
Auch die Warnapp NINA wird zu einer Bundeswarnapp für Notfallinformationen aller Ressorts ausgebaut. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder mit 88 Millionen Euro beim Aufbau eines Sirenennetzes. Hierauf hat die Bundekanzlerin gestern ja auch hingewiesen.
Ich möchte es noch einmal betonen: Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Der Katastrophenschutz als solcher, das heißt, der Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Die Länder regeln an den jeweiligen Landesgrenzen im Einzelnen, wann und wie das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe festgestellt werden und welche Maßnahmen in dem jeweiligen Bundesland zu treffen sind.
Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Wenn mehr als das Gebiet eines Landes gefährdet ist, kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, nach Artikel 35 Abs. 3 des Grundgesetzes den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten der Bundespolizei und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.
LAWRENZ: Lassen Sie mich an dieser Stelle vielleicht noch eine Ankündigung machen. Bundesinnenminister Seehofer bereist heute die Einsatzgebiete in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Er wird die Gelegenheit nutzen, um mit den zahlreichen Einsatzkräften von Bund und Ländern ins Gespräch zu kommen.
Der Bundesinnenminister hat bereits im vergangenen Herbst die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes forciert. Es gab einen Wechsel an der Spitze des BBK. Im März wurde ein Konzept vorgestellt. Die Kompetenzen und Ressourcen des BBK, die derzeit nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall vorgehalten werden, müssen künftig auch im Friedensfall genutzt werden können. Dieser Reformbedarf wird momentan angegangen. Für den Bereich der Gesundheitsvorsorge ist die Neuausrichtung bereits in vollem Gange. Mittwoch wird das Kabinett dazu bereits einen ersten Beschluss fassen. Das Hochwasser zeigt, dass der Reformbedarf wichtig ist. Das ist momentan auf einem guten Weg.
Dem Bundesinnenminister geht es dabei nicht um generelle Kompetenzverlagerungen von den Ländern zum Bund. Allerdings gilt es, das Krisenmanagement im Einzelfall zu optimieren. Der Bundesinnenminister hält eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für notwendig, damit die Ressourcen des Bundes schnell und zielgerichtet da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Es geht darum, die bestehenden Verbindungen von Bund und Ländern zu stärken.
Mit dem heutigen Besuch in den Einsatzgebieten ist die Auswertung dieser Situation noch nicht abgeschlossen. Über etwaige Schlussfolgerungen wird in naher Zukunft zu unterrichten sein.
ZUSATZFRAGE LAMMERS: Wann genau hat die Bundesregierung über das Europäische Hochwasserwarnsystem erfahren, dass es eine dramatische Hochwasserlage geben werde, und was ist genau dann passiert?
LAWRENZ: Diese Frage müssten Sie wahrscheinlich an die Kollegen aus dem BMVI richten. Dabei geht es um den Deutschen Wetterdienst.
HERZOG: Ich kann gern erst einmal etwas ganz Grundsätzliches zum Thema des Deutschen Wetterdienstes sagen. Der Deutsche Wetterdienst gehört ja zum Geschäftsbereich unseres Hauses. Er warnt vor Wetterlagen und Unwetterlagen. Er veröffentlicht die Informationen auf verschiedene Weise: über die Webseite, über eine Wetterapp, über soziale Medien, über die Medien generell. Der Deutsche Wetterdienst liefert also erst einmal ganz grundsätzlich die Information.
Er informiert und warnt auch die Katastrophenschutzeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland vor drohenden Wetterlagen. Das heißt, er gibt amtliche Warnungen vor Wettererscheinungen heraus. Dazu zählen beispielsweise Sturm- und Gewitterwarnungen. Dazu gibt es ein Warnmanagement mit einem 24-stündigen Schichtbetrieb im nationalen Warnzentrum in Offenbach und an sechs weiteren Standorten in Deutschland. Dann gibt es die vielfältigen Abgabesysteme: per E-Mail, per SMS oder Fax. Die Internetseite gibt es natürlich. Es wurde auch eine Nummer eingerichtet, an die sich die Katastrophenschutzeinrichtungen wenden können.
Darüber, wann wer wie und wo informiert wurde, liegen mir gerade keine Informationen vor. Ich würde darum bitten, gegebenenfalls direkt beim Deutschen Wetterdienst nachzufragen.
FRAGE HOENIG: Aber Frau Herzog, Sie müssen doch sagen können, wann der Deutsche Wetterdienst die Gefahrenmeldungen herausgegeben hat.
Die Frage an das Innenministerium und an Frau Fietz: Wo gab es denn Versäumnisse bei der Warnkette? Haben die Länder aus Ihrer Sicht unzureichend informiert? Warum ist das in einzelnen Gemeinden offensichtlich nicht schnell genug angekommen, oder lag es aus Ihrer Sicht daran, dass die Wassermassen in der Nacht zu schnell geflossen sind? Sehen Sie in dieser Frage Versäumnisse der Länder oder des Bundes?
SRS’IN FIETZ: Ich kann dazu nur noch einmal ganz grundsätzlich sagen, was gestern beispielsweise auch bei der Pressekonferenz in Adenau gesagt worden ist, dass alle Hochwasserschutzsysteme aktiviert waren, dass die Beteiligten vor Ort aber sagen, dass die Wassermassen in einem bislang nicht gekannten Ausmaß gestiegen und mit einer Geschwindigkeit angekommen sind, die man dort so bislang nicht kannte.
Ich sehe aber im Moment den Fokus aller Arbeiten vor Ort darauf, Menschen zu helfen und Menschen zu retten. Es werden ja immer noch Menschen vermisst. Ich denke, dass alles, was an Aufarbeitung notwendig ist, im Anschluss erfolgen wird.
ZUSATZFRAGE HOENIG: Im politischen Raum gibt es Stimmen, die jetzt mehr Kompetenzen für den Bund beim Katastrophenschutz und beim Hochwasserschutz fordern. Herr Lawrenz, Sie sagten, das sei nicht geplant. Wäre es aber nicht notwendig, dass der Bund mehr Kompetenzen bekommt?
LAWRENZ: Ich habe Ihnen dazu eben schon gesagt, dass sich der Bundesminister heute auch dazu noch einmal äußern wird und dass er den Reformprozess beim BBK forciert hat. Wir haben nicht nur aus der Coronapandemie im vergangenen Jahr gelernt, dass es dabei erheblichen Reformbedarf gibt. Dieser wird momentan angegangen. Ein Auftakt dazu war die Neubesetzung des Präsidentenamtes beim BBK. Das Konzept, das im März und übrigens in diesem Raum vorgestellt wurde, kann man auch im Internet abrufen. Dieser Prozess ist in vollem Gange und wird auch noch weitergehen.
FRAGE ECKSTEIN: Der Landkreistag fordert eine rechtliche Grundlage dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger via SMS über drohende Katastrophen wie Hochwasser gewarnt werden können. Die Frage an das BMI: Wie steht die Bundesregierung dazu?
LAWRENZ: Warnungen per SMS, die Antwort im Detail würde ich Ihnen nachreichen. Das kann ich jetzt nicht beurteilen.
ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Herr Schuster vom BBK hat jetzt auch schon gefordert, seine Behörde brauche mehr Geld, um flächendeckend Sirenen zu installieren. Gibt es dafür bereits konkrete Pläne?
LAWRENZ: Bereits im März, als wir das Konzept für die Neuausrichtung des BBK vorgestellt haben, gab es 88 Millionen Euro für den weiteren Ausbau des Sirenennetzes. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder beim Ausbau von Strukturen der Trinkwasserversorgung mit einem Förderprogramm mit einem Volumen in Höhe von 63 Millionen Euro. Das alles sind Teilaspekte, die bereits laufen und im Gange sind. Es wird jetzt darum gehen, den Reformbedarf abzuarbeiten und natürlich auch Schlussfolgerungen aus dieser Situation zu ziehen.
FRAGE COERPER: Frau Fietz, Sie haben gesagt, die NINA-App habe funktioniert. Die betroffenen Anwohner vor Ort sagen, das habe sie nicht. Am Mittwochabend um 23.09 Uhr hätten sie eine Warnung über die KATWARN-App bekommen. Das war ja sehr spät. Wie kann das sein?
Wie stehen Sie dazu, dass die Anwohner sagen, die App habe nicht funktioniert?
SRS’IN FIETZ: Wir haben die Information bekommen, dass die App funktioniert habe. Dann müsste man eventuell vor Ort noch einmal klären, wie die Sache tatsächlich war.
ZUSATZFRAGE COERPER: An das BMI: Behördenchef Schuster hat sich gestern in Interviews deutlich unzufrieden damit geäußert, wie auf seine Reformvorschläge und seinen Finanzbedarf in der Bundesregierung reagiert werde. Was sagen Sie dazu?
LAWRENZ: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass der Bundesinnenminister gemeinsam mit Herrn Schuster in diesem Raum das Konzept im März vorgestellt hat. Das ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Wir haben, wie gesagt, nicht nur aus der Coronapandemie Lehren gezogen. Das wird momentan abgearbeitet. Deswegen bleibt es dabei, dass wir jetzt schauen, was man konkret tun kann, und wir bleiben an dem dran, was wir das war lange vor der Hochwasserkatastrophe schon vereinbart haben.
FRAGE SLAVIK: Frau Fietz, ich bin ein bisschen verwirrt, wenn Sie diese Offenheit erlauben. Sie sagten, technisch habe alles funktioniert. Wer ist denn dann nun schuld? Gab es aus Ihrer Sicht Versäumnisse? Haben die Länder das versemmelt, oder konnte man gegen dieses Unglück aus Ihrer Sicht sozusagen nicht besser angehen?
SRS'IN FIETZ: Wie gesagt: Ich denke, im Moment liegt der Fokus tatsächlich darauf, erst einmal zu helfen und Menschen, die noch vermisst werden, zu finden. Dann wird es eine Aufarbeitung der Ereignisse auf den Ebenen, die dafür zuständig sind, geben, und dann muss man schauen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
ZUSATZFRAGE SLAVIK: Aber heißt das, Sie gehen jetzt davon aus, dass niemand einen Fehler gemacht hat?
SRS'IN FIETZ: Ich will das gar nicht näher bewerten, sondern es gilt das, was ich gerade gesagt habe.
FRAGE: Kann die Bundesregierung mit Sicherheit sagen, dass kein einziges Todesopfer in der Flutkatastrophe auf ein mangelhaftes staatliches Warnsystem zurückzuführen ist?
SRS'IN FIETZ: Auf solch eine Frage kann ich von hier aus überhaupt gar keine Antwort geben, weil ich die Verhältnisse vor Ort im Einzelnen überhaupt nicht kennen.
FRAGE DR. RINKE: Ich habe auch eine Frage an das Innenministerium. Sie haben jetzt mehrfach darauf verwiesen, dass im März ja ein Konzept vorgelegt wurde. Nun ist die Umsetzung des Konzeptes möglicherweise nicht mehr das, was jetzt gebraucht wird, weil man jetzt neue Erkenntnisse hat. Können Sie uns also sagen, wann ein neues Konzept vorgelegt werden wird?
Es gab auch Kritik daran, dass man sich in den letzten Monaten und Jahren zu sehr auf die Schiene eines digitalen Warnsystems konzentriert hat. Wie sinnvoll ist also der Ausbau auch von alten Instrumenten? Sie haben schon Sirenen erwähnt, aber ich meine zum Beispiel auch UKW-Sender. Die funktionieren auch, wenn Mobilfunknetz oder Stromnetz ausfallen.
LAWRENZ: Ich kann mich eigentlich nur wiederholen. Wir haben im März ein Konzept beschlossen, und es geht darum, das Konzept abzuarbeiten. Darin stehen viele wichtige Dinge. Es ist relativ lang. Bevor viele neue Konzepte geschrieben werden, müssen wir erst einmal das umsetzen, was wir vereinbart haben.
Gleichwohl ist diese Hochwassersituation jetzt natürlich auch noch nicht abgeschlossen. Frau Fietz hat es gerade auch gesagt: In der gegenwärtigen Situation stellen sich auch keine Schuldfragen. Es geht darum, Menschenleben zu retten, die Bergungsarbeiten abzuschließen und den Aufbau voranzubekommen. Deswegen ist das erst einmal abzuwarten.
ZUSATZ DR. RINKE: So ganz verstehe ich es nicht. Sie sagen, dass das Konzept so umgesetzt werden soll, wie es im März beschlossen wurde. Aber es kann ja sein, dass jetzt ganz andere Dinge als die erforderlich sind, die man im März identifiziert hatte.
LAWRENZ: Es ist ja letztlich so mit der Coronapandemie wurde es allen vor Augen geführt , dass es bestimmte Bereiche gibt, die vielleicht nicht optimal funktionieren. Deswegen hat eine Neuausrichtung des Katastrophenschutzes begonnen. Der Reformprozess ist insgesamt noch nicht abgeschlossen; der läuft. Darin werden sicherlich auch die Erkenntnisse aus der jetzigen Hochwassersituation einfließen.
SRS'IN FIETZ: Ich würde ganz gerne in diesem Zusammenhang noch einmal wiederholen, was die Kanzlerin gestern zu diesem Komplex gesagt hat:
„Schauen Sie, wir überlegen natürlich nach jedem Ereignis: Was kann man besser machen? Aber es gibt angesichts der Geschwindigkeit einfach Situationen, in denen man den Naturgewalten auch ein Stück ausgeliefert ist. Wir können jetzt nicht versprechen, dass wir das verhindern können, sondern wir können nur zusehen, dass die gesamten Extremwettereignisse weniger werden. Das wird aber nicht innerhalb von wenigen Monaten gelingen.“
Dass natürlich schon Schlussfolgerungen gezogen worden sind, ist das, was der Kollege aus dem BMI auch noch einmal im Detail erklärt hat. Natürlich wird man auch weiterhin schauen, ob aus den jetzigen Ereignissen weitere Schlussfolgerungen zu ziehen sind.
FRAGE BRODBECK: Herr Lawrenz, ist es denn zutreffend, dass dieser digitale BOS-Behördenfunk in Rheinland-Pfalz in den Einsatzgebieten, wie Sie sie nennen, nicht funktioniert hat? Haben Sie Kenntnis darüber, ob er in NRW funktioniert hat? Haben Sie Kenntnis darüber, ob er gerade in Bayern und Sachsen funktioniert?
LAWRENZ: Das werde ich Ihnen im Detail nachreichen.
FRAGE JUNG: Ich möchte einmal einer Antwort auf die Frage nach der Warnung des Europäischen Hochwasserwarnsystems haben. Die Warnung ergeht ja an die nationalen Regierungen wie die von Belgien und auch an die Bundesregierung. Frau Herzog, da finde ich es ein bisschen frech, jetzt von Ihrer Seite zu sagen, wir sollten uns beim Wetterdienst melden. Die Warnung ergeht an Sie. Können Sie uns also etwas darüber sagen, wann Sie diese Warnung erhalten haben?
HERZOG: Erst einmal muss ich dazu sagen: Die Information darüber, wie das europäische Warnsystem jetzt konkret mit unserem zu tun hat, habe ich gerade nicht im Kopf, muss ich zugeben. Ich kann gerne noch einmal nachfragen. Insofern müsste ich mich eben erst einmal selbst darüber informieren, wie dabei genau die Meldekette ist.
Ich kann für den Deutschen Wetterdienst sagen das habe ich ja gerade noch einmal klargestellt , was die Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes sind, auch mit Blick auf die Einrichtungen für den Katastrophenschutz, nämlich eben über diese Wetterlagen zu informieren.
Auch die Information, wann der Wetterdienst welche Information wie konkret herausgegeben hat dafür muss ich einmal um Verständnis bitten , liegt mir gerade nicht vor. Deshalb ist der Tipp eben, direkt beim DWD nachzufragen. Die Kolleginnen und Kollegen können sicherlich auch sehr schnell Auskunft darüber geben.
ZUSATZ JUNG: Aber es geht explizit nicht um den Deutschen Wetterdienst. Der wird auch nicht von EFAS gewarnt, sondern Sie als Regierung werden von EFAS gewarnt. Ich und wir möchten wissen, wann Sie gewarnt wurden. Das müssen Sie doch wissen!
HERZOG: Wie ich gerade gesagt habe, habe ich die Information, wie die Meldekette bzw. Warnkette genau aussieht, gerade nicht parat. Dafür muss ich einfach um Verständnis bitten. Ich kann jetzt keine Auskunft geben. Darüber müsste ich mich einmal selbst informieren.
FRAGE JESSEN: Es gab eben, um Warnsysteme auszuprobieren, im vergangenen Jahr nach längerer Pause den ersten bundesweiten Warntag; ich glaube, am 10. September. Der ist von Ihrem Haus, Herr Lawrenz, als Fehlschlag bezeichnet worden. Es ist schiefgegangen. Das sollte in diesem Jahr repariert werden. Das ist nicht passiert. Es wird jetzt angekündigt, es solle einen bundesweiten Warntag im Jahr 2022 geben. Können Sie erklären, warum eine solch wichtige Struktur, die nachweisbar nicht funktioniert, nicht innerhalb eines Jahres in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden kann? Welchen Anteil hat dieses strukturelle Versagen an dem Desaster, über das wir jetzt diskutieren?
LAWRENZ: Sie liegen richtig damit, dass der Warntag im vergangenen Jahr nicht funktioniert hat. Sie haben das Wort Fehlschlag verwendet. Das trifft auch so zu. Es ist auch genau deswegen ich hatte vorhin von verschiedenen Aspekten dessen gesprochen, warum der Katastrophenschutz in Deutschland neu aufgestellt werden muss, und die Pandemie und der Warntag waren sicherlich auch solche Aspekte, die dazu beigetragen haben der Reformbedarf angekündigt worden. Deswegen hat es auch einen Wechsel an der Spitze des BBK gegeben.
Der Warntag in diesem Jahr ist auf das kommende Jahr verschoben worden, übrigens schon vor einigen Wochen. Das ist jetzt keine Erkenntnis, die mit dem Hochwasser zusammenhängt. Der ist verschoben worden und wird im kommenden Jahr wieder durchgeführt werden.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Frage ist doch, warum das so lange dauert. Es ist, wie gesagt, mehr als ein halbes Jahr vergangen. Wir arbeiten mit Warnsystemen, von denen Sie wissen, dass sie nicht funktionieren. Damit rauscht man dann doch sozusagen im vollen Bewusstsein des Risikos in das hinein, was wir jetzt haben. Warum ist das so?
LAWRENZ: Wir arbeiten daran, dass diese Systeme funktionieren das ist auch schon angesprochen worden , beispielsweise die Warn-App NINA. Die hat nach unserer Einschätzung sehr gut funktioniert. Nach meinen Erkenntnissen haben in manchen Kommunen auch Sirenen funktioniert. Es ist jetzt Aufgabe, zu untersuchen, wo etwas funktioniert und wo etwas nicht funktioniert hat und wer dafür die Verantwortung trägt.
FRAGE COERPER: Ich muss das noch einmal zusammenfassen: Mehrere Tage nach einer Katastrophe, die so viele Menschenleben gefordert hat, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war, sitzt die Bundesregierung hier, und keiner weiß, wann gewarnt wurde und an wen die Warnung weitergegeben wurde. Ist das richtig?
SRS'IN FIETZ: Ich denke, die Kollegen aus dem Verkehrsministerium hat deutlich gemacht, dass Sie diese Informationen so bald wie möglich nachreichen wird.
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