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München: IS-Frau vor Gericht - Fünfjährige als Sklavin gehalten und angekettet verdursten lassen

Jennifer W. musste gestern vor dem Oberlandesgericht München erscheinen. Der IS-Anhängerin und ihrem Mann wird vorgeworfen, im Irak ein fünfjähriges Mädchen als Sklavin gehalten und gequält zu haben. Nachdem sie es angekettet im Innenhof in der sengenden Hitze zurückließen, verdurstete es vor den Augen seiner machtlosen Mutter.
München: IS-Frau vor Gericht - Fünfjährige als Sklavin gehalten und angekettet verdursten lassen

Jennifer W. gilt als überzeugte Anhängerin des IS. Sie soll in Mossul, Rakka und Falludscha sogar selbst bewaffnet und mit Sprengstoffgürtel ausgestattet patroulliert haben und eine Sittenwächterin gewesen sein. Nun muss sie sich wegen der Anschuldigung der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation, wegen Kriegsverbrechen und Mordes vor einem deutschen Gericht verantworten.

Dort erschien sie gestern ziemlich unkonventionell: Unverschleiert, in Hose und Blazer, mit langen Fingernägeln und langem braunen Zopf. Ihr Gesicht verdeckte sie für Zuschauer mit einer Mappe.

Sie und ihr irakischer Mann sollen die Jesidin Nora B. und deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen gehalten haben. Die Mutter des getöteten Mädchen berichtete, dass sie gequält und geschlagen wurden. 

"Hauptvorwurf gegen die Angeklagte ist die Beteiligung an der Tötung eines fünfjährigen, jesidischen Mädchens. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hielt sie ein fünfjähriges, jesidisches Mädchen als Sklavin. Zur Strafe kettete der Ehemnann das Mädchen im Freien unter sengender Hitze an. Die Angeklagte - so der Tatvorwurf - unternahm nichts zur Rettung des Mädchens, obwohl ihr bewusst war, dass es ohne Wasser sterben würde. Tatsächlich verstarb das Mädchen in der Folge grausam vor den Augen seiner Mutter", erklärte Generalstaatsanwältin Claudia Gorf.

Nach Angaben der deutschen Staatsanwaltschaft floh Jennifer W. im Jahr 2014 in den Irak, um sich angeblich dort ihrem Mann anzuschließen, der bereits IS-Kämpfer war. Ihr drohen nun wegen mehrerer Anschuldigungen lebenslange Haft: Kriegsverbrechen, kriminelle Fahrlässigkeit mit Todesfolge und Waffendelikte sowie der Eintritt in eine Terrorgruppe.

Die Nebenklägerin, die Mutter der verstorbenen Fünfjährigen, wird unter anderem durch die prominente britische Anwältin Amal Clooney vertreten. Die Angeklagte hat sich gestern nicht zu den Vorwürfen geäußert, die Verhandlung wurde direkt nach Verlesen der Anklageschrift vorerst wieder beendet. Es wird erwartet, dass der Prozess mindestens bis September dauern wird. Jennifer war 2018 in Deutschland verhaftet worden, als sie nochmals nach Syrien zurückkehren wollte.

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