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Bundestagsvizepräsident Kubicki erinnert debattierfreudige Abgeordnete an Ausgangssperre

Gestern stimmten die Abgeordneten des Bundestags für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, in dem auch nächtliche Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen sind. Für die Abgeordneten selbst gelten die Ausgangssperren jedoch nicht.

Die Abgeordneten des Bundestags sind von Ausgangssperren, die als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Virus vom Staat anhand des Infektionsschutzgesetzes erlassen werden, ausgenommen. Gestern stimmten die Abgeordneten für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, in der nächtliche Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen sind, was von der Regierung als "Notbremse" bezeichnet wird.

Bundestagsvizepräsident und FDP-Vize-Chef Wolfgang Kubicki erinnerte besonders debattierfreudige Abgeordnete deshalb am Donnerstag daran, was am Tag zuvor im Bundestag beschlossen wurde und sie doch bitte an ihre Mitarbeiter denken möchten, damit diese ungestört nach Hause kommen und das nicht während der Ausgangssperre tun müssen:

"Ich möchte daran erinnern, dass wir gestern eine Ausgangssperre beschlossen haben. (...) Ich denke jetzt weniger an die Abgeordneten, aber auch an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Deutschen Bundestags, die ja irgendwie auch noch einmal nach Hause kommen müssen, im Zweifel. Ich bitte die Kollegen darum, die nicht unbedingt reden müssen, (...) mit sich selbst zurate zugehen, ob der Debattenbeitrag wirklich sein muss."

Kubicki, selbst Jurist, ist ein Gegner von Ausgangssperren. Seine Partei hat geschlossen gegen die sogenannte "Notbremse" gestimmt. Auf Facebook kommentierte er nach der Abstimmung im Bundestag:

"Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD für das vierte Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt. Dieses Gesetz ist nicht nur rechtstechnisch fragwürdig, sondern vor allem epidemiologisch nicht hinreichend begründet. Es ist insgesamt unverhältnismäßig und damit aus meiner Sicht verfassungswidrig. Erst gestern hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem beachtlichen Beschluss festgehalten, dass es mit der freiheitlichen Verfassung des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren sein dürfte, die Mehrheit der rechtstreuen Bürger in ihrer Bewegungsfreiheit zu beschränken und an einem infektiologisch ungefährlichen Verhalten zu hindern, weil einige wenige die ohnehin bestehenden Kontaktverbote überschreiten."

Und kündigte an, dagegen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen:

"Zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion werde ich nun den Gang vor das Bundesverfassungsgericht antreten, sobald das Gesetz in Kraft tritt."

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