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Polizei-Leiter will nicht mit Gewalt gegen friedliche Maßnahmengegner vorgehen

Am 3. April protestierten in Stuttgart bis zu 15.000 Menschen gegen die Corona-Maßnahmen. Die Polizei ließ sie weitgehend gewähren, obwohl sich viele nicht an die Masken- und Abstandspflicht hielten. Anschließend stand die Polizei in der Kritik, da sie angesichts des hohen Infektionsrisikos nicht durchgegriffen habe.

In einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart bezog der Einsatzleiter Carsten Höfler nun Stellung zu den Vorwürfen und erklärte, warum man sich gegen ein Durchgreifen entschieden habe, auch wenn man sich des Infektionsrisikos bewusst war und dies "extrem unbefriedigend" war. Man habe "gebetsmühlenartig" die Leute darauf hingewiesen, die Regeln einzuhalten, so Höfler, was "bei der überwiegenden Mehrheit leider keine Früchte getragen" habe. Dennoch wären ein Durchgreifen und eine Auflösung der Demonstration "unverhältnismäßig" gewesen.

Das begründete Höfler wie folgt:

"Es wären Tausende von Personen dieser Aufforderung [zu gehen] nicht nachgekommen. Wir hätten aufgelöst und dann ergibt sich daraus eine Entfernungspflicht für die Teilnehmer und dann bleiben sie stehen. Dann [...] müssten wir diese Entfernungspflicht durchsetzen. [...] Wir hatten tausende von Menschen. Wir hatten 30-Jährige, 40-, 50-Jährige, 70-Jährige, mit Hund, ohne Hund, mit Kindern. Wir hatten tausende Menschen unserer bürgerlichen Mitte, die völlig friedlich dort stehen. [...] Und dann sollen wir diese Menschen notfalls mit unmittelbarem Zwang, also mit Pfefferspray und Schlagstock, mit Wasserwerfern von dem Wasen-Gelände runter treiben? Das ist unverhältnismäßig. Das kriege ich als Einsatzleiter nicht hin, und deswegen habe ich mich auch eindeutig dagegen ausgesprochen. Dafür stehe ich als Einsatzleiter nicht zur Verfügung."

Laut den jüngsten Daten der Webseite "Corona in Zahlen" weist Stuttgart bei den Neuinfektionen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 214,2 auf. Neben einer nächtlichen Ausgangssperre soll eine Reihe anderer Maßnahmen die Ausbreitung des Virus eindämmen. So sind etwa private Treffen auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen (zzgl. Kinder unter 14 Jahre) beschränkt, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften herrscht eine Maskenpflicht. Der Einzelhandel, die Gastronomie- und Kultur- und Unterhaltungsbranche bleiben geschlossen.

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