Kurzclips

Deutschland: Bundesnetzagentur lehnt Antrag von Nord Stream 2 auf Aufhebung der EU-Vorschriften ab

Die Bundesnetzagentur in Bonn entschied, dass die zweite Ostseepipeline unter die vor einem Jahr beschlossene EU-Gasmarktrichtlinie fallen soll. Die Bonner Behörde lehnte den Antrag der Nord Stream 2 AG auf eine Freistellung von der Regulierung der Ostseepipeline im deutschen Hoheitsgebiet ab. Sie begründete dies damit, dass die Erdgasleitung von Russland nach Deutschland am Stichtag 23. Mai 2019 nicht fertiggestellt war.
Deutschland: Bundesnetzagentur lehnt Antrag von Nord Stream 2 auf Aufhebung der EU-Vorschriften abQuelle: Sputnik

Die Entflechtungsvorschriften der EU gelten daher weiterhin für die verschiedenen Teile des Projekts. "Für den Teil der Leitung, der durch Deutschland verläuft, gilt europäisches Recht hinsichtlich des Zugangs zur Leitung, der Entflechtung von Betreiber und Transportunternehmen", sagte der Sprecher der Bundesnetzagentur, Fiete Wulff.

Die Nord Stream 2 AG erklärte sich damit nicht einverstanden. Nach ihrer Ansicht war die Pipeline zum Stichtag im wirtschaftlichen Sinne fertiggestellt, erläuterte ein Sprecher. Es seien 50 Prozent der gesamten Leitung verlegt und sechs Milliarden Euro investiert worden – lange bevor die EU-Gasrichtlinie geändert worden sei. Deshalb kündigte das Unternehmen bereits an, für den jetzt eingetretenen Fall vor Gericht zu ziehen. Dann wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf am Zug – am Ende aber dürfte der Fall wohl beim Europäischen Gerichtshof landen.

Inzwischen erreichte das russische Spezialschiff für die Verlegung der restlichen Gasröhren der Ostseepipeline Nord Stream 2 das Seegebiet östlich von Rügen. Die "Akademik Tscherski" war im Februar im fernöstlichen Hafen Nachodka gestartet, nachdem die Schweizer Firma Allseas ihre Spezialschiffe aufgrund von US-Sanktionsandrohungen von der Pipeline-Baustelle in der Ostsee abgezogen hatte.

Mehr zum Thema – USA könnten sich eine Öl-Allianz mit Saudi-Arabien vorstellen... gegen Russland

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.