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Internationaler Strafgerichtshof: Anhörung zu US-Kriegsverbrechen in Afghanistan – Folter und Mord

Seit Mittwoch läuft am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eine Anhörung über mutmaßliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan. Die US-Regierung, die den Gerichtshof grundsätzlich ablehnt, hat für den Fall von Ermittlungen Gegenmaßnahmen angedroht.
Internationaler Strafgerichtshof: Anhörung zu US-Kriegsverbrechen in Afghanistan – Folter und MordQuelle: Reuters

Erklärtes Ziel der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Fatou Bensouda ist es, doch noch gegen Folter, willkürliche Tötungen und andere Kriegsverbrechen vorgehen zu dürfen, die in Afghanistan seit 2003 verübt worden sind.

Zuvor hatte im April 2019 eine Kammer des IStGH die beantragten Afghanistan-Ermittlungen abgelehnt. Das Gericht legte in seiner Begründung dar, dass die Basis für Ermittlungen zwar ausreichend erscheint, seither aber zu viel Zeit verstrichen sei und es kaum Aussicht auf eine Kooperation Afghanistans und der USA gebe. Erfolgreiche Ermittlungen seien daher unwahrscheinlich. Ermittlungen seien daher nicht im Interesse der Gerechtigkeit, hieß es weiter in der Begründung. Die Anklagebehörde sollte sich lieber auf andere Fälle konzentrieren, so die Richter abschließend.

USA drohen mit Sanktionen

Schon vor der Verkündung des Urteilsspruchs, der im Sinne der USA ausfiel, hatten die USA mit Sanktionen gegen Mitarbeiter des Gerichts gedroht und der Chefanklägerin das Einreiserecht in die USA entzogen – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Strafgerichtshofs.

Gegen die Ablehnung der Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan hatte Bensouda im November einen Berufungsantrag eingelegt. Opferanwälte und Menschenrechtsgruppen unterstützen ihren Antrag. Die Anhörungen sind bis zum heutigen Freitag geplant. 

Insbesondere US-Soldaten und Mitglieder des US-Geheimdienstes CIA stehen im Visier der geplanten Anklage. US-Präsident Donald Trump warnte erneut, die USA würden energisch auf alle Versuche reagieren, US-Amerikaner, Israelis oder Verbündete zum Ziel strafrechtlicher Verfolgung zu machen.

Folter und Vergewaltigung durch US-Streitkräfte

Die aktuelle Anhörung wird Vorwürfe untersuchen, wonach US-Truppen und Geheimdienstler afghanische Gefangene gefoltert, vergewaltigt und missbraucht haben. Es geht dabei vor allem um die Jahre 2003 und 2004. Mit drastischen Worten hatte schon 2018 der damalige US-Sicherheitsberater John Bolton erklärt, dass die USA jede Art der Untersuchung vehement ablehnen, die sich gegen Verbrechen durch US-amerikanische Staatsangehörige richte:

Wir werden mit dem Strafgerichtshof nicht zusammenarbeiten, wir werden ihn auch nicht unterstützen und auf keinen Fall werden wir ihm beitreten. Wir lassen dieses Gericht von selbst sterben.

Mehr zum Thema - Trump will Immunität gegen internationale Strafverfolgung für US-Bürger und Israelis

Obwohl die Vereinigten Staaten das Römische Statut zur Gründung des Internationalen Gerichtshofs unterzeichnet haben, sind sie nicht Mitglied. Jay Sekulow, der US-Vertreter bei der aktuellen Anhörung in Den Haag, argumentierte am Mittwoch vor dem IStGH, dass die Chefanklägerin keine Rechtsgrundlage für ihre Ermittlungen habe, um ein Verfahren gegen US-Staatsbürger durchzuführen. Sekulows Hauptargument: Die Zuständigkeit des IStGH folge dem sogenannten, "Komplementaritätsprinzip", sei also auf Szenarien beschränkt, in denen Länder nicht bereit oder nicht in der Lage seien, Kriegsverbrechen selbstständig zu verfolgen. Davon könnte im Falle der USA "natürlich" nicht die Rede sein. "Wir haben ein sehr umfassendes System der Militärjustiz", so Sekulow abschließend. Doch Regierungsdokumente widerlegen seine Darstellung.

Im Dezember 2014 veröffentlichte der US-Senat eine 480 Seiten umfassende Zusammenfassung eines zuvor klassifizierten 6.000 Seiten umfassenden Berichts, in dem detailliert beschrieben wird, wie Dutzende von unschuldigen Personen zu Unrecht vom US-Militär und der CIA festgehalten und dann Folter ausgesetzt waren.

Diese hatten in zahlreichen Fällen den Tod der Gefolterten zur Folge. Strafrechtliche Konsequenzen für die Täter durch das "umfassende System der US-Militärjustiz" hatte dieses Agieren bisher kaum.

US-Regierungsdokumente belegen Tod von über 100 Gefangenen in CIA-Foltergefängnissen

Allein bis 2006 sollen in Afghanistan mindestens 100 Gefangene laut Regierungsdokumenten in US-Haft gestorben sein, die meisten von ihnen durch bewusste Gewaltanwendungen. Der bisher bekannteste Häftlingstod ereignete sich in dem berüchtigten "Salt Pit", einem geheimen CIA-Foltergefängnis in Afghanistan, in dem Gul Rahman an Unterkühlung starb, nachdem er bei fast eisigen Temperaturen von CIA-Mitarbeitern zusammengeschlagen und dann nackt an eine Wand gefesselt worden war.

Eine sehr fragwürdige Rolle spielte auch die derzeitige CIA-Direktorin Gina Haspel, die bis Ende 2002 eines der CIA-Foltergefängnisse leitete. Sie spielte auch eine Schlüsselrolle bei der Zerstörung von internen Videoaufnahmen, die die CIA-Folterpraxis belegten.

Bis Freitag hat die Chefanklägerin Fatou Bensouda nun Gelegenheit, die Richter der Berufungskammer davon zu überzeugen, dass Ermittlungen in Afghanistan sehr wohl Sinn machen und Aussicht auf Erfolg haben.

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