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Firmen verpflichten? – Wirtschaft gegen Regierungspläne für Menschenrechts-Gesetz

Deutsche Unternehmen sollen bei ihren Auslandsgeschäften zur Achtung von Menschenrechten und ökologischen Standards verpflichtet werden. Doch Wirtschaftsvertreter laufen Sturm. In der globalisierten Welt könnten sie dies persönlich "gar nicht beeinflussen".
Firmen verpflichten? – Wirtschaft gegen Regierungspläne für Menschenrechts-GesetzQuelle: Reuters

Kinder- und Zwangsarbeit, etwa auf Kakaoplantagen, ausschließen, anständige Entlohnung der Arbeitnehmer bei ihren Lieferanten im Ausland, beispielsweise in den Textilfabriken in Kambodscha, gewährleisten oder Umweltstandards auch im Ausland einhalten: Bereits 2016 beschloss die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte, der die deutschen Unternehmen auf freiwilliger Basis auffordert, ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte, auch bei ihren Auslandsgeschäften in internationalen Lieferketten, nachzukommen.

Einhaltung auf freiwilliger Basis und anschließend Online-Befragung 

Zwei Jahre später hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "gesetzlich tätig zu werden", wenn bis 2020 nicht mindestens die Hälfte der großen Firmen freiwillig auf die Einhaltung der Menschenrechte achtet. Nun soll anhand eines sogenannten Monitorings festgestellt werden, ob dies der Fall ist. Hierbei geht es um 7.100 einheimische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, von denen etwa 1.800 ausgelost werden und dann an einer Online-Befragung teilnehmen. 400 müssen sich an der Studie beteiligen, damit sie als repräsentativ gelten kann. Für das Monitoring, das im Mai beginnen soll, wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beauftragt. Vom Ergebnis der Befragung hängt ab, ob dann gesetzliche Bestimmungen eingeführt werden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, hatte sich bereits dafür ausgesprochen, die Firmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten.

Für mich ist ganz klar: Wir brauchen gesetzliche Regelungen, das Zeitalter der Freiwilligkeit hat ein Ende", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete der Frankfurter Rundschau am vergangenen Mittwoch. "Wenn 100 Prozent der deutschen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht würden, dann bräuchten wir kein Gesetz. Ansonsten besteht eine Schutzlücke, die wir dringend schließen müssen."

In der deutschen Wirtschaft sorgt dies aber für Entrüstung.

Hier wird eine faktische Unmöglichkeit von den Unternehmern verlangt: Sie sollen persönlich für etwas haften, das sie persönlich in unserer globalisierten Welt gar nicht beeinflussen können", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, der Rheinischen Post.

Er hoffe, dass die Bundesregierung "von diesem Unsinn absieht". Weiter sagte er der Zeitung: "Da, wo ich als Unternehmer persönlich Einfluss, etwa auf die Produktion in meiner Fabrik im Ausland, habe, fühle ich mich selbstverständlich verpflichtet, nach unseren sozialen und ökologischen Standards arbeiten zu lassen. Aber nicht dort, wo ich das gar nicht beeinflussen kann oder als Mittelständler noch nicht einmal überblicken kann. Das ist absurd", so Kramer.

Kriterien herabsetzen und Quote erfüllen?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellte sich dagegen hinter die Pläne. "Unsere Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Produkte, die sie verkaufen, unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt wurden", so Heil gegenüber der Rheinischen Post. "Wenn wir nach der Untersuchung im nächsten Jahr feststellen, dass sich weniger als 50 Prozent der größeren deutschen Unternehmen an die sozialen Standards der nachhaltigen Lieferketten halten, wollen wir das gesetzlich vorschreiben."

Innerhalb der Großen Koalition könnte aber dieses Monitoring für einen erneuten Streit sorgen. Denn wie die Frankfurter Rundschau in ihrem Bericht schreibt, wollen das Bundeskanzleramt und das Wirtschaftsministerium die Kriterien bei der Befragung offenbar so herabsetzen, dass mehr als 50 Prozent der Unternehmen als "Erfüller" betrachtet werden können und damit gesetzliche Maßnahmen vermieden werden. 

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