Freihandel: Die EU im Konflikt mit den USA – Teil 1
In seinem aktuellen Buch "Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts" untersucht Werner Rügemer unter anderem die Rolle des "Freihandels" in der westlichen Politik sowie die diesbezüglichen Machtverhältnisse und Konfliktlinien zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Mit freundlicher Genehmigung des Autors veröffentlicht RT Deutsch nachfolgend den ersten Teil des Kapitels "Freihandel: Die EU im Konflikt mit den USA".
Teil II – Schwelende Konflikte und Trumps neue Standortpolitik
Teil I – Historische Entwicklung und erstickte Konflikte
Kann die EU "mehr Selbständigkeit" gegenüber den USA gewinnen, wie die EU-Verantwortlichen als Absicht verkünden? Der größte öffentlich ausgetragene Konflikt ist der Freihandel. Skizzieren wir zunächst dessen Entwicklung seit dem Zweiten Weltkrieg.
Machtgestützte Harmonie
"Freihandel" war seit der Globalisierung des Kapitalismus die Forderung der expandierenden Staaten wie Großbritanniens und der USA, um für die Produkte ihrer Unternehmen neue Märkte in den weniger kapitalistisch entwickelten Staaten zu erschließen.
Das erste Freihandelsabkommen, das nicht nur eine große Zahl an Staaten umfassen, sondern auf dem Prinzip der Gleichberechtigung beruhen sollte, war die International Trade Organization (ITO). Sie sollte eine Institution der gerade gegründeten UNO sein. Gelten sollten die universellen Menschenrechte – einschließlich der Sozial- und Arbeitsrechte – sowie das Völkerrecht, also die Gleichberechtigung der Völker und die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates.
GATT: Ohne Sozial- und Arbeitsrechte, ohne Völkerrecht
Aber die US-Regierung verhinderte die ITO und organisierte 1947 eine alternative Freihandels-Institution: das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, General Agreement on Tariffs and Trade (GATT). Damit schlossen die USA nicht nur den Systemgegner Sowjetunion und andere sozialistische Staaten aus, sondern auch Staaten, die nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Wege waren, sich aus kolonialer Abhängigkeit zu befreien.
Das GATT begann mit 23 Staaten. Mitglieder waren die USA, die europäischen Kolonialstaaten Großbritannien, Frankreich, Belgien und die Niederlande, die Commonwealth-Staaten Australien, Ceylon, Kanada, Indien, Pakistan und Neuseeland, weitere kleine Apartheid- und abhängige Staaten wie Südrhodesien, Südafrika, Syrien, Kuba, Libanon, Burma, die vorsozialistische Tschechoslowakei, die kleinen Monarchien Luxemburg und Norwegen, die südamerikanischen Staaten Chile und Brasilien sowie das noch westlich abhängige China.
1947 hatten die USA auch das von der US-Mafia und US-Konzernen mithilfe eines einheimischen Diktators regierte Kuba als Gründungsmitglied in das GATT aufgenommen. Nach der Niederschlagung der Diktatur durch eine Volksbewegung unter Fidel Castro verhängten die USA 1961 ein bis heute geltendes Handelsembargo. Gleichzeitig versuchten sie, die demokratische Regierung Kubas militärisch zu stürzen. Der Geheimdienst CIA versuchte mehrere Male, den Regierungschef zu ermorden. Die USA halten auf Kuba bis heute den Marinestützpunkt Guantanamo, der als Gefangenen- und Folterlager genutzt wird – ganz unabhängig davon, dass der Pachtvertrag ausgelaufen ist.
Dies zeigt: Freihandel in der US-Version ist von Anfang an tendenziell nicht mit Demokratie, Menschenrechten und Völkerrecht vereinbar, sondern ist verbunden mit verschiedenen Formen des "America First", mit Ausschluss, Diktatoren-Einsetzung und notfalls militärischer Intervention.
Freihandelszone mit Marshall-Plan und NATO
Neben dem GATT bauten die USA eigene Freihandelszonen auf, etwa mit Japan und Südkorea. Ebenso zielte der Marshall-Plan, der nach dem Zweiten Weltkrieg von den USA für die westeuropäischen Staaten aufgelegt wurde, auf eine geopolitisch ausgerichtete Freihandels- und Einflusszone. US-Kredite finanzierten ein Investitions- und Konjunkturprogramm für US-Unternehmen. Die USA verlangten von den Empfängerstaaten den Abbau von Zöllen, eine Zahlungsunion und einen einheitlichen, transnationalen Markt. Dieser sollte mit US-Regeln kompatibel werden. So wurde zudem die EU vorgeprägt.
Der Sowjetunion und den neuen sozialistischen Staaten wurden die Hilfen nicht, den kapitalistischen Staaten nur unter bestimmten Bedingungen gewährt: Dazu gehörte die antikommunistische Säuberung der Gewerkschaften, Verwaltungen und Regierungen z.B. in der Bundesrepublik Deutschland, in Italien, den Niederlanden, Frankreich usw. Griechenland beispielsweise bekam erst Hilfen, als das US-Militär die antifaschistische Volksbewegung niedergeschlagen hatte.
Marshall-Plan und NATO hatten dasselbe Ziel: Expansion und Sicherung des US-dominierten Kapitalismus. Im Weltkrieg war General George Marshall Generalstabschef der Army. Als Außenminister verkündete er 1947 den Marshall-Plan und bereitete gleichzeitig die Gründung der NATO vor. 1950 wurde er Verteidigungsminister, ihm unterstand die NATO-Zentrale, die zunächst ihren Sitz in Washington hatte. In Paragraph 2 des NATO-Vertrags heißt es, dass die Mitglieder die "ökonomische Zusammenarbeit" fördern sollen. Dazu unterhält die NATO ein eigenes Ökonomisches Komitee. Die transatlantische Wirtschaft, die EU und die NATO bilden bis heute eine Einheit, wie sich auch beim gemeinsamen Vorrücken von EU und NATO in Osteuropa und im Falle der Ukraine zeigt. Der gegenwärtige NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg erklärte: "Was die EU tut, muss komplementär zur NATO sein."
So sehr die US-Regierung die EU seit 2017 in einen "Handelskrieg" manövriert hat: Die NATO und deren Führung durch die USA bleiben unbestritten. Zudem befolgt die EU die schon unter Präsident Obama erhobene und von seinem Nachfolger Trump wiederholte Forderung, die europäischen NATO-Staaten müssten ihr Verteidigungsbudget auf zwei Prozent ihres Bruttosozialprodukts erhöhen, verbunden mit der verschärften Aufrüstung gegen Russland.
Privilegien und Embargos
Neben dem GATT setzten die USA mit den geostrategisch wichtigen Staaten, auch Japan, Südkorea und den Philippinen, Sonderregelungen durch. Der besonders bevorzugten Bundesrepublik wurden Staatsschulden, die vor Jahrzehnten gemacht worden waren, weitgehend erlassen bzw. langfristig und niederzinsig gestundet; zusätzlich wurde die Bundesrepublik von völkerrechtlich üblichen Kriegsreparationen bis heute freigestellt (Londoner Schuldenabkommen 1953, 2+4-Vertrag 1990/91).
Dagegen blieben die sozialistischen Staaten bis zuletzt draußen. Weder die Sowjetunion noch die Volksrepublik China erhielten jemals auch nur Beobachterstatus im GATT. Zusätzlich wurden auch die anderen sozialistischen Staaten boykottiert.
Gegenüber der Sowjetunion, ihren verbündeten Staaten und China betrieben die USA ab 1948 mit allen späteren NATO-Staaten und Japan das Coordinating Committee on Multilateral Export Control (CoCom). Auch "neutrale" Staaten wie die Schweiz, Schweden und Österreich beteiligten sich. Das Komitee bestand bis 1994 und definierte auf einer ständig aktualisierten Liste die technischen Güter, die nicht an sozialistische Staaten geliefert werden durften. CoCom war ein informeller Club, dem kein Völkerrecht und keine üblichen internationalen Rechtsregeln zugrunde lagen, und funktionierte lediglich auf außerrechtlichen Druck der USA.
1962 beschloss der NATO-Rat auf US-Initiative: Bundesdeutsche Unternehmen dürfen keine Großröhren für die geplanten Erdgas- und Öl-Pipelines aus der Sowjetunion in die DDR liefern. Die Regierung der Bundesrepublik und die Unternehmen wie Mannesmann und Hoesch beugten sich.
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Erstickte Konflikte
Bei allem wirtschaftlichen Streit zwischen den USA und der EU: Die NATO blieb bisher völlig unumstritten. Auch unter dem ansonsten viel kritisierten US-Präsidenten Trump ändert sich daran nichts. Die EU-Verantwortlichen erfüllen begeistert die schon vom Vorgänger Obama erhobene Forderung nach Erhöhung der Militäretats.
Auf wirtschaftlicher Ebene sah es etwas anders aus. Die USA bahnten durch ihre Art der Globalisierung Konflikte an, die aber von der EU nicht durchgestanden wurden: Sie passte sich an.
North American Free Trade Agreement (NAFTA)
In den 1990er Jahren schufen die USA außerhalb des multilateralen GATT einen neuen Typ von Freihandelsabkommen. Dafür steht NAFTA. Es wurde 1994 nur mit den zwei ausgesuchten Nachbarstaaten Mexiko und Kanada geschlossen. Es ging um Bedingungen für Auslagerungen etwa der US-Automobilindustrie sowie um besonderen Schutz für US-Investoren in den beiden Ländern, in Kanada etwa auch beim Öl-Fracking. Vor allem durch die massenhafte Niedriglöhnerei in den mexikanischen Zulieferbetrieben erlangten die US-Konzerne einen Wettbewerbsvorteil. Doch Auto- und Pharmakonzerne aus der EU und Japan zogen nach und errichteten ebenso Zulieferbetriebe in Mexiko und Kanada.
Systemische Finanzoasen-Nutzung
Schon lange vorher hatten die USA neben GATT einen Alleingang gemacht. 1971 beschloss der US-Kongress den Foreign Sales Corporation Act (FSCA). US-Unternehmen können seitdem für die steuerliche Förderung von Exporten Briefkastenfirmen in Finanzoasen betreiben.
Die EU klagte in GATT und dann vor der World Trade Organization (WTO) jahrelang gegen diese Exportsubvention, die den Wettbewerb verzerrte. Schließlich urteilte die WTO 2002: Dies ist unzulässig, die USA müssen an die EU 4,043 Milliarden US-Dollar Strafgeld bezahlen. Doch die EU forderte das Strafgeld nie ein, sondern passte sich an die US-Praxis an, erlaubte ihren eigenen Unternehmen dasselbe und öffnete die eigenen Finanzoasen wie Luxemburg, die Niederlande und Irland auch den US-Unternehmen.
Deshalb fallen die Maßnahmen der EU gegen die Steuerhinterziehung von US-Konzernen so dürftig aus. Einzelne Konzerne wie Apple und Microsoft werden kurzzeitig angeprangert. Statt etwa das riesige, auf "Steuergestaltung" spezialisierte Büro von PwC in Luxemburg zu schließen und die Gewinne am Ort und im Staat ihrer Entstehung zu besteuern, schlägt die Europäische Kommission z.B. eine defensive Ausweichlösung vor: eine Drei-Prozent-Digitalsteuer, die nur die paar bekannten Digitalkonzerne beträfe und zudem doch nicht eingeführt wird.
Exterritoriale Strafen wegen Iran-Embargo
Europäische Banken wie die Deutsche Bank, BNP Paribas, Barclays und UBS wurden in den USA immer wieder drastisch bestraft, etwa wegen Irreführung dortiger Kunden. Aber schon unter den Präsidenten Bush und Obama begannen die USA mit exterritorialen Bestrafungen europäischer Unternehmen, auch wenn die Handlungen nicht in den USA begangen worden waren. Damit verletzen die USA das Völkerrecht.
Die französische Bank BNP Paribas musste 2015 wegen Verletzung von US-Sanktionsregeln knapp neun Milliarden US-Dollar Strafe zahlen. Die Ermittlungen reichten bis 2002 zurück. Die Bank hatte für Kunden aus Kuba, Iran und Sudan Transaktionen durchgeführt, die teilweise in US-Dollar über Konten in New York liefen. Grundlage waren einseitige Embargos, die die USA außerhalb von GATT und WTO beschlossen hatten. Die französische Regierung kritisierte das heftig, ohne Konsequenzen.
Auf Verlangen der USA entließ die Commerzbank 2015 in Deutschland vier Mitarbeiter. Sie hatten ein Jahrzehnt lang Zahlungen für die staatliche Reederei des Iran abgewickelt. Nach deutschem und EU-Recht war das legal. Nach vierjährigen Ermittlungen hatte die Bank Gesetzesverstöße eingestanden. Sie verpflichtete sich, die Mitarbeiter wegen "kriminellen Verhaltens" zu entlassen, an die US-Behörde ein Strafgeld von 1,45 Milliarden US-Dollar zu zahlen und drittens sich in Deutschland bis 2018 überwachen zu lassen. Der betroffene Abteilungsleiter klagte gegen seine Kündigung und bekam auch in zweiter Instanz beim Landesarbeitsgericht Hessen Recht: Es liege kein arbeitsrechtliches Fehlverhalten vor, das Arbeitsverhältnis bestehe fort. (Az. 18 Sa 1498/15) Die Commerzbank argumentierte dann vor dem Bundesarbeitsgericht: Der Druck aus den USA sei so "außerordentlich" und "gewaltig" gewesen, dass es zwecklos war, sich zu wehren. Die US-Behörde habe eine "wirksame Abschreckung durch persönliche Bestrafung" gefordert. Deshalb verlangte der Anwalt der Bank vom Bundesarbeitsgericht die Anerkennung eines Rechtsbruchs: "Es kommt nicht darauf an, ob ein Kündigungsgrund gegeben ist und ob die Kündigung mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar ist." Schließlich handelte die Bank 2017 mit dem arbeitslosen Abteilungsleiter einen geheimen Aufhebungsvertrag aus.
Die von den USA beauftragte Beratungsfirma Alix Partners hat bis 2018 Zugang zu allen von ihr verlangten Unterlagen aller Commerzbank-Filialen weltweit und berichtet in die USA, ob die Bank nun alle US-America-First-Embargoregeln einhält. Die Kosten der Überwachung trägt die Überwachte.
Die Unterwerfung der deutschen Seite zeigt sich auch darin, dass sich die Commerzbank in beiden Staaten durch US-Kanzleien vertreten ließ: in Deutschland durch Allen & Overy, in den USA durch Cleary Gottlieb Steen & Hamilton. Auch die Bundesregierung unterwirft sich und trägt den Rechtsbruch mit: Der deutsche Staat ist der weitaus größte Eigentümer der Bank. Auch Miteigentümer BlackRock hat nichts zu kritisieren.
Freihandel ohne Geheimdienste?
Der designierte deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte bereits Wochen vor seiner Vereidigung erklärt: Wir werden nicht weiter über das Freihandelsabkommen TTIP verhandeln, solange die NSA deutsche Gesetze verletzt. Trotzdem verhandelte die EU weiter.
Der Autokonzern Daimler wurde in den USA wegen Korruption in Kroatien, China, Russland, Ungarn, dem Irak usw. auf der Grundlage des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) angeklagt. In den USA hatte Daimler niemanden bestochen, aber für die Schmiergelder hatte der Konzern Briefkastenfirmen in Delaware und US-Bankkonten benutzt. Er stimmte 2010 einem Vergleich zu: Strafzahlung von 93,6 Millionen US-Dollar, Gewinnabführung von 91,4 Millionen und Überwachung aller Mitarbeiter auf Terrorismus. Drei Jahre lang wurde der Ex-FBI-Direktor Louis Free von Daimler bezahlt, um die Durchführung zu überwachen. So werden die Stammdaten der weltweit 280.000 Beschäftigten weiter vierteljährlich mit Terrorlisten abgeglichen, die von den USA an die EU geliefert werden. Bei bestätigtem Verdacht kann "personenbedingt" gekündigt werden.
Wie bei Commerzbank und BNP Paribas zeigt sich: Daimler ist vom Wohlwollen der USA abhängig. Der Konzern untersteht der US-Börsenaufsicht, da die Aktien in New York gelistet sind. Er betreibt zehn Niederlassungen in den USA mit 17.000 Mitarbeitern. Er profitiert von US-Finanzoasen, staatlichen Zuschüssen und Steuererleichterungen, die weiter gehen als in Deutschland und sonst in der EU. Zudem profitiert er von den besonders niedrigen US-Arbeitsrechtsstandards zumal in den "Right to Work*-Staaten": Dort gibt es fast keine Gewerkschaften, die Löhne sind niedriger als sonst in den USA und noch viel niedriger als in Deutschland. Der Umsatz in den USA ist größer als in Deutschland. Eine weniger aufwendige Überwachung dieser Art gilt seit der Verordnung 2580/2001 des Europäischen Rates für alle Unternehmen in der EU.
Seit spätestens 2007 greifen US-Geheimdienste systematisch auf Software und Datenflüsse von Industrieunternehmen und zivilen Infrastrukturanlagen in anderen Staaten zu. Das gilt etwa für Krankenhäuser, Elektrizitätswerke und Energienetze. Dies wurde etwa beim belgischen Stromkonzern Belgacom (wichtig u.a. wegen Brüssel als Standort der NATO, von SWIFT, der Europäischen Kommission und Institutionen des Europäischen Parlaments) und beim Stromnetz des Staates Österreich bekannt.
Über SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) im belgischen La Hulpe bei Brüssel läuft seit 1973 der transatlantische bargeldlose Zahlungsverkehr. Die USA schöpften ab 2001 mit der zusätzlichen Begründung, man müsse Terroristen aufspüren, hier Daten ab. Dazu gab es keine Vereinbarung, aber die zuständige belgische Zentralbank stimmte zu. 2010 schlossen die USA und die EU ein Abkommen zu SWIFT, das aber auch dann den Datenzugriff ermöglicht, wenn kein direkter Terror-Zusammenhang besteht. Das EU-Parlament forderte die Europäische Kommission auf, das Abkommen auszusetzen. Sie folgte dem aber nicht.
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(*) "Right to Work" = Recht auf Arbeit: diese irreführende Bezeichnung bedeutet in Wirklichkeit das von der Unternehmensleitung definierte Recht, Beschäftigte einzustellen, die nicht Mitglieder einer Gewerkschaft sind.
Werner Rügemer: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts. Gemeinverständliche Notizen zum Aufstieg der neuen Finanzakteure. Köln 2018, Papyrossa Verlag, 357 Seiten, 19,90 Euro. Typologie, Praktiken und Hilfstruppen der neuen Finanzakteure, transnationale Kapitalverflechtungen. Vergleich des US-geführten westlichen Kapitalismus mit dem Kapitalismus in China nach den Kriterien Völkerrecht, Menschenrechte, Arbeitseinkommen, erneuerbare Energien, Korruptionsbekämpfung, volkswirtschaftliche Entwicklung und Typ der Globalisierung.
Anmerkung: Dieser Auszug enthält nicht die Fußnoten mit Quellenhinweisen des Originals.
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Fortsetzung: Teil II – Schwelende Konflikte und Trumps neue Standortpolitik
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