International

US-Blockade gegen Kuba: Postbank macht erneut mit und verstößt gegen EU-Verordnung

Die deutsche Postbank weigert sich, eine Überweisung auf das Konto einer kubanischen Zeitung auszuführen. Das Geld stammt von dem deutschen Verlag 8. Mai GmbH. Damit zeigt die Postbank nicht nur vorauseilenden Gehorsam, sondern verstößt gegen eine EU-Verordnung.
US-Blockade gegen Kuba: Postbank macht erneut mit und verstößt gegen EU-VerordnungQuelle: Reuters © Michaela Rehle

von Flo Osrainik

Wie die Freundschaftsgesellschaft BRD – Kuba e.V., eine der ältesten Solidaritätsorganisation mit Kuba in Deutschland, am 6. April 2018 mitteilte, weigerte sich die Deutsche Postbank AG, eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Bank AG, eine Überweisung auf das Konto der kubanischen Zeitung Granma Internacional auszuführen. Damit verstößt das Kreditinstitut gegen eine EU-Verordnung, wie die Tageszeitung junge Welt in der Ausgabe vom 7. April berichtet, und macht sich zum Gehilfen der Angriffe Washingtons auf die öffentlichen Medien in Kuba.

"Wir dürfen keine Überweisungen nach Kuba bearbeiten"

Der Verlag 8. Mai GmbH, in dem auch die junge Welt und die Granma Internacional in Deutschland erscheinen, beides Medienpartner der Freundschaftsgesellschaft, wollte knapp 9.700 Euro nach Havanna transferieren. Der Verlag versteht sein Engagement auch "als konkreten solidarischen Beitrag zur Unterstützung der kubanischen Revolution". Am 28. März weigerte sich die Postbank allerdings "aus geschäftspolitischen Gründen", den Betrag auf die sozialistische Karibikinsel zu überweisen. Auf Nachfrage der jungen Welt dürfe man "keine Überweisung nach Kuba bearbeiten", wie eine Mitarbeiterin der Bank verriet. "Das wird uns so vorgegeben", lautete die knappe Erklärung am Telefon. Eine offizielle Stellungnahme der Bank liegt bisher nicht vor.

Damit "handelt es sich um den dritten Vorfall innerhalb weniger Monate, bei dem diese älteste Organisation der Kuba-Solidarität direkt oder indirekt von der extraterritorialen Anwendung der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba betroffen ist", wie es in der Pressemitteilung des Vereins heißt.

Wiederholungstäter

Der kubanisch-deutsche Freundschaftsverein wurde bereits am 7. September 2017 von der niederländischen ING-Bank sowie Anfang Oktober 2017 schon einmal von der Postbank sanktioniert. So wollte man im Oktober etwa einen sechsstelligen Betrag des Netzwerks Cuba Informationsbüro e.V., dessen Mitglied die Freundschaftsgesellschaft ist, für Opfer des Hurrikans "Irma" auf ein kubanisches Konto überweisen.

Die junge Welt weist ebenfalls daraufhin, dass die Postbank ein "Wiederholungstäter" ist. So blockierte das private Geldhaus bereits im Jahr 2014 eine Überweisung der britischen "Cuba Solidarity Campaign".

Postbank verstößt gegen EU-Verordnung

Mit der freiwilligen Ausführung der seit über einem halben Jahrhundert bestehenden US-Sanktionen gegen den demokratisch sozialistischen Inselstaat setzt sich die Bank über die am 22. November 1996 erlassene Verordnung Nr. 2271/96 des Europäischen Rates – die Verordnung setzt fest, dass die Regelungen der US-Blockade gegen Kuba "völkerrechtswidrig" und in der EU "illegal" sind – erneut hinweg.

Nach Angaben der Bundesvorsitzenden der Freundschaftsgesellschaft, Petra Wegener, werden europäische Bankinstitute durch die extraterritoriale Ausweitung der US-Blockade auf den Europäischen Wirtschaftsraum "zum Hebel der Schwankungen und Eskalationen der US-Außenpolitik gegenüber Kuba". Gegen diese Erweiterung der Sanktionen protestiert der Verein energisch, so Wegener.

Die Bundesregierung soll endlich handeln

Von der Bundesregierung fordert man deshalb, die EU-Verordnung von 1996 endlich zur Grundlage ihrer Politik zu machen. Zwar gestand die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Februar 2015 ein, dass die US-Blockade das Völkerrecht verletzt, bewertet diesen Verstoß gegen die EU-Verordnung aber lediglich als eine "Ordnungswidrigkeit".

Die Verordnung sei aber für jedes EU-Mitgliedsland verbindlich, so der emeritierte Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg, Norman Paech, der das Verhalten der Bundesregierung als eine "Form der Unterwerfung" bezeichnet. Auch ist es in der EU ansässigen Unternehmen verboten, "Forderungen von US-Stellen nachzukommen, die auf den illegalen Blockadegesetzen beruhen". So wollte die österreichische Bank Bawag unter Berufung auf US-Gesetze die Konten kubanischer Kunden im Jahr 2007 kündigen. Nachdem die damalige Außenministerin Ursula Plassnik dann ein Verfahren gegen die Bank eingeleitet hatte, wurde die Entscheidung vom Vorstand der Bawag zurückgenommen.

Strafmaßnahmen gegen Banken gefordert

Die Freundschaftsgesellschaft BRD – Kuba verurteilt das Verhalten der beteiligten Banken und fordert darüber hinaus auch andere europäische Regierungen auf, das "seit 1. November 2017 gültige EU-Abkommen über Dialog und Zusammenarbeit mit Kuba nicht durch die unrechtmäßige und aggressive Einflussnahme der USA" zu konterkarieren. Der Verein fordert mit der Europäischen Erklärung "Die Blockade ist die eigentliche Katastrophe" vom 19. November 2017 außerdem die Verhängung von EU-Strafmaßnahmen gegen Banken, "welche sich weigern, Überweisungen mit Kubabezug auszuführen".

Laut Kubas Präsident Raúl Castro stellen die von Washington verhängten Wirtschafts-, Finanz- und Handelssanktionen noch immer das größte Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes dar.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.