
USA bitten UN-Sicherheitsrat um Aufhebung der Sanktionen gegen syrischen Machthaber al-Scharaa

Laut einem Reuters-Bericht haben die USA einen Resolutionsentwurf zur Aufhebung der Sanktionen gegen den syrischen Machthaber Ahmed al-Scharaa beim UN-Sicherheitsrat eingereicht. Außerdem beantragte Washington, dass die UN-Einschränkungen gegen Innenminister Anas Khattab beseitigt würden. Es sei noch nicht gewiss, wann der Sicherheitsrat den Resolutionsentwurf zur Abstimmung stelle. Um verabschiedet zu werden, braucht eine Resolution mindestens neun Ja-Stimmen und keine Veto-Stimmen der ständigen Mitglieder: Russland, China, die USA, Frankreich und Großbritannien.

Washington reichte den Resolutionsentwurf im Vorfeld des geplanten Besuchs von al-Scharaa im Weißen Haus ein, betonte Reuters. Laut Medienberichten sollte der syrische Übergangspräsident am kommenden Montag in Washington eintreffen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz lud al-Scharaa nach Berlin ein, um die Abschiebungen syrischer Flüchtlinge zu besprechen.
Bislang hatte der Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrates regelmäßig Reiseausnahmen für al-Scharaa gewährt, erinnerte Reuters. Sollte die von den USA eingebrachte Resolution nicht vor Montag verabschiedet werden, könnte der syrische Machthaber das Weiße Haus trotz der Sanktionen besuchen.
Seit der Machtübernahme Anfang Dezember 2024 setzte sich al-Scharaa offenbar zur Aufgabe, die Beziehungen zu den Ländern der internationalen Gemeinschaft aufzunehmen. Unter anderem traf er sich Mitte Oktober mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Moskau.
Mehr zum Thema – Merz kontert Wadephul und lädt Syriens Machthaber al-Scharaa ins Kanzleramt ein
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.