
Zahl der Vermissten im Ukraine-Konflikt steigt auf 50.000 Menschen

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sucht nach 50.000 Menschen, die wegen des Ukraine-Konflikts als vermisst gelten. Dies hat Duschan Wujanaschin, der Leiter des Büros für Fragen der militärischen Sonderoperation der internationalen Organisation, gegenüber der Nachrichtenagentur RIA Nowosti erklärt. Die Zahl der Vermissten steige ihm zufolge weiter an:
"Seit Februar 2024 hat sich die Zahl der offenen Vermisstenfälle – Menschen, die von ihren Familien gesucht werden – mehr als verdoppelt und ist auf fast 50.000 gestiegen. Leider steigt diese Zahl weiter an."

Wujanaschin fügte hinzu, dass sich die Zahl der monatlichen Anfragen seit 2024 von etwa 1.000 pro Monat auf 5.000 in den letzten Monaten erhöht habe. Dies sei wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Familien mehr Informationen darüber erhalten, dass sie das Büro kontaktieren können.
Das Komitee vom Roten Kreuz hatte im März 2022 ein zentrales Suchbüro im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eröffnet. Das Büro dient als neutraler Vermittler zwischen den Konfliktparteien, sammelt, systematisiert und übermittelt Informationen über das Schicksal und den Verbleib von vermissten Militärangehörigen und Zivilisten.
Mehr zum Thema – Kursk: Russlands Menschenrechtsbeauftragte veröffentlicht Liste vermisster Bürger
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.