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Finnland kündigt Verbot für Autos mit russischen Kennzeichen an

Finnland ist das vierte Land, das eine Landesgrenze mit Russland hat und beschlossen hat, Autos mit russischen Nummernschildern zu verbieten. Zuvor hatten bereits Estland, Lettland und Litauen eine solche Maßnahme ergriffen. Jetzt hat nur Polen kein solches Verbot.
Finnland kündigt Verbot für Autos mit russischen Kennzeichen anQuelle: Sputnik © Igor Petrow

Wie das finnische Außenministerium mitteilte, haben die finnischen Behörden angekündigt, ab Mitternacht des 16. September ein Einreiseverbot für Autos mit russischen Kennzeichen zu verhängen.

Nach Angaben des Ministeriums können nur EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Russland oder deren Familienangehörige sowie Diplomaten mit einem in Russland zugelassenen Auto einreisen. Darüber hinaus gilt die Beschränkung nicht für Fälle, in denen die Einreise aus humanitären Gründen erforderlich ist.

Elina Valtonen, Leiterin des finnischen Außenministeriums, wies darauf hin, dass die Beschlagnahmung von Autos nicht infrage kommt, sondern nur im Falle einer strafrechtlichen Untersuchung möglich ist, berichtet Yle. Für die Entfernung von Autos mit russischen Kennzeichen aus dem Land sind sechs Monate vorgesehen – die Frist läuft am 16. März 2024 ab.

Die russische Botschaft in Finnland hatte zuvor den Bürgern empfohlen, nicht mit Autos mit russischen Kennzeichen in das Nachbarland zu reisen.

Neben Finnland haben auch Estland, Lettland und Litauen, die Landesgrenzen zu Russland haben, sowie Deutschland bereits Einreiseverbote erlassen. In Estland sind nur Busse und Motorräder zugelassen. Lettland hat eine Ausnahme für Fahrzeuge von Unternehmen gemacht, die Güter im Transit durch das EU-Gebiet zwischen dem Kaliningrader Gebiet und Russland transportieren. Litauen hat ebenfalls eine Ausnahme für Privatfahrzeuge gemacht, die von Russland nach Kaliningrad und umgekehrt fahren. Alle Länder warnten vor der drohenden Beschlagnahmung von Fahrzeugen.

Die Frage des Einreiseverbots wurde aufgeworfen, nachdem die Europäische Kommission am 8. September klargestellt hatte, dass die Einreise in EU-Länder mit in Russland zugelassenen Personenkraftwagen als verbotene Einfuhr gilt, selbst wenn die Fahrzeuge für private Zwecke genutzt werden. Die Europäische Kommission betonte, dass jeder Mitgliedsstaat das Recht hat, selbst zu entscheiden, ob er ein Verbot einführen will, die Klarstellungen haben empfehlenden Charakter. Gleichzeitig hat Deutschland diese Beschränkungen bereits in der Vergangenheit befolgt.

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