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EU-Staaten bringen neuntes Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg

Am Donnerstagabend haben die EU-Staaten ein neuntes Paket mit Sanktionen gegen Russland auf den Weg gebracht. Wie mehrere Diplomaten gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bestätigten, sehen diese weitere Strafen gegen Banken und zusätzliche Handelsbeschränkungen vor.
EU-Staaten bringen neuntes Sanktionspaket gegen Russland auf den WegQuelle: www.globallookpress.com © Philipp von Ditfurth/dpa

Die EU-Staaten haben ein neuntes Paket mit Sanktionen gegen Russland auf den Weg gebracht. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten billigte am Donnerstagabend am Rande des EU-Gipfels in Brüssel einstimmig die Pläne. Wie mehrere Diplomaten gegenüber der dpa bestätigten, sehen diese weitere Strafen gegen Banken und zusätzliche Handelsbeschränkungen vor.

Das Paket wird bis Freitagmittag im Rahmen eines von der EU sogenannten "schriftlichen Verfahrens" formalisiert. Zuvor war ein tagelanger Streit über mögliche unerwünschte Auswirkungen von Sanktionen beigelegt worden. Deutschland hatte gemeinsam mit Ländern wie Frankreich und den Niederlanden gefordert, im Zuge des neuen Sanktionspakets bestimmte Regeln zu ändern, um Beeinträchtigungen des Handels mit Agrarprodukten und Düngemitteln zu vermeiden.

Andere Länder wie Polen und Litauen argumentierten, Berichte über angeblich durch Sanktionen verhinderte Agrarexporte seien "russische Propaganda" mit dem Ziel, EU-Sanktionen abzuschwächen. Beide Seiten akzeptierten schließlich einen Kompromiss. Nach Angaben von Diplomaten trägt er den Forderungen Rechnung, die Nahrungsmittelsicherheit zu garantieren.

Neben Handels- und Finanzsanktionen umfasst das neunte Paket seit Ende Februar mit Strafmaßnahmen eine Liste mit fast 200 Personen und Einrichtungen. Gegen sie werden Vermögenssperren und EU-Einreiseverbote verhängt. Schon jetzt hat die EU mehr als 1.200 Einzelpersonen und 118 Organisationen sanktioniert. Die Liste mit den neuen Namen soll in Kürze nach Abschluss des noch notwendigen schriftlichen Beschlussverfahrens im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Nach früheren Angaben der EU-Kommission sollen unter anderem die russische Armee, einzelne Offiziere, Abgeordnete der Staatsduma und Gouverneure darunter sein.

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(rt de/dpa)

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