Höchststrafe: Gericht in Donezk verurteilt britische Söldner zum Tod
Das Oberste Gericht in Donezk hat am Donnerstag das Urteil gegen drei ausländische Söldner (zwei Briten und einen Marokkaner) gesprochen. Alle drei wurden für die Teilnahme an dem Krieg gegen den Donbass aufseiten der Ukraine zum Tode verurteilt.
Die Briten Shaun Pinner und Aiden Aslin sowie der Marokkaner Brahim Saadoun wurden in Mariupol gefangen genommen und gaben an, in der ukrainischen Marineinfanterie gedient zu haben. Sie kamen bereits vor Jahren in die Ukraine; Pinner war zuvor britischer Berufssoldat gewesen.
Der Prozess ging schnell vonstatten. Erst am zurückliegenden Wochenende hat die Generalstaatsanwaltschaft der Volksrepublik Donezk bekannt gegeben, Anklage gegen die drei Männer erhoben zu haben. In der Anklageschrift wurden Pinner, Aslin und Saadoun des Söldnerwesens und der Begehung von Straftaten beschuldigt, die auf gewaltsame Machtergreifung und Machterhalt abzielen, sowie der Ausbildung für terroristische Aktivitäten auf dem Gebiet der Volksrepublik Donezk (DVR).
Die Hauptverhandlung hat offenbar drei Verhandlungstage umfasst. Die Angeklagten hatten zu Beginn am 7. Juni jeweils ein Teilgeständnis abgelegt. Sie hatten weiterhin geleugnet, von den Gräueltaten des Asow-Regiments gewusst zu haben, ihre Beteiligung an Kampfhandlungen aufseiten der Ukraine und den Erhalt von Sold hierfür aber eingeräumt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zu erwarten ist, dass die Angeklagten dagegen Rechtsmittel einlegen werden. Das Vereinigte Königreich hatte vorab angekündigt, gegen ein mögliches Todesurteil gegen die Briten Berufung einzulegen.
Die Verurteilten haben nun 30 Tage Zeit, um gegen das Urteil im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Verfahren Berufung einzulegen. Sie können zudem ein Gnadengesuch stellen. Für die Entscheidung über das Gesuch wäre das Oberhaupt der Volksrepublik Donezk Denis Puschilin zuständig. Im Falle der Begnadigung würde die Todesstrafe in eine 25-jährige Haftstrafe umgewandelt.
Die Todesstrafe wird in der DVR durch Erschießung vollstreckt. Hängen wird nicht möglich sein, da zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung der Strick als Vollstreckungsmaßnahme nicht vorgesehen war.
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