EU-Gericht stärkt Rechte der LGBT-Paare: Gemeinsame Elternschaft gilt in allen EU-Staaten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasste sich mit dem Fall eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares, weil sich die bulgarischen Behörden geweigert hatten, die Geburtsurkunde von dessen Tochter anzuerkennen. Das Mädchen wurde im Dezember 2019 in Spanien geboren und bekam auch eine spanische Geburtsurkunde. Gemäß dem dort geltenden Recht konnten die zwei Frauen als Mutter und Mutter eingetragen werden. Doch da die beiden Frauen keine Spanierinnen sind, bekam das Kind keinen spanischen Pass. Das Kind ist derzeit staatenlos und kann auch nicht aus Spanien ausreisen.
Die eine Frau stammt aus der britischen Exklave Gibraltar, die inzwischen nicht mehr zur EU gehört, und ist im Besitz der britischen Staatsbürgerschaft. Doch nach dem britischen Staatsangehörigkeitsgesetz von 1981 kann sie die britische Staatsbürgerschaft nicht auf ihre Tochter übertragen, da sie in Gibraltar geboren wurde.
Die andere Frau ist Bulgarin und wollte deshalb für ihre Tochter bulgarische Dokumente beantragen. Doch die Behörden in Sofia weigerten sich, die Geburtsurkunde anzuerkennen. Derzeit werden gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften in Bulgarien nicht anerkannt. Gemäß der nationalen Gesetzgebung sei die Ehe eine Vereinigung von Mann und Frau. Zudem sieht das bulgarische Familiengesetzbuch vor, dass als Mutter eines Kindes jene Frau definiert wird, die es geboren hat. Die Behörden wollten im konkreten Fall wissen, wer die leibliche Mutter ist.
Doch das Paar weigerte sich und legte beim städtischen Verwaltungsgericht in Sofia Beschwerde ein. Die Kammer reichte den Fall an den EuGH in Luxemburg weiter. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs gaben nun dem gleichgeschlechtlichen Ehepaar Recht. Wenn in einem EU-Land die Beziehung von Eltern und ihren Kindern anerkannt ist, muss dies auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden.
In der bahnbrechenden Entscheidung erklärte der EuGH, dass alle Mitgliedsstaaten – unabhängig von der nationalen Politik – das gleiche Recht garantieren müssen, um die Freizügigkeit des Kindes innerhalb der EU zu gewährleisten.
Der EuGH bestätigte damit die Rechte des gleichgeschlechtlichen Paares und seine konkreten familiären Verhältnisse und erklärte, dass es gegen die in den EU-Rechtsvorschriften garantierten Grundrechte verstößt, wenn dem Kind das "Recht auf Freizügigkeit" vorenthalten würde, weil "seine Eltern gleichgeschlechtlich sind".
Das Gericht räumte zwar ein, dass Staaten unabhängig entscheiden können, "ob sie gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe und Elternschaft erlauben oder nicht", stellte aber fest, dass dies nicht zu einem Verstoß gegen die Rechte führen kann, "die das Kind aus dem EU-Recht ableitet".
In seinem Urteil wies der EuGH zudem Bulgarien an, dem Kind einen Pass auszustellen. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Die Anwälte des Elternpaares begrüßten die Entscheidung und bezeichneten sie als "großen Schritt für alle LGBTQ-Familien in Bulgarien und Europa". Das Paar versprach, weitere Schritte einzuleiten, um in Bulgarien die rechtliche Anerkennung als Eltern des Kindes zu erreichen. Arpi Avetisyan, Leiterin der Rechtsabteilung der Nichtregierungsorganisation "ILGA-Europe", reagierte auf das Urteil mit den Worten:
"Das Urteil hat die lang erwartete Klarstellung gebracht, dass eine in einem EU-Mitgliedsstaat anerkannte Elternschaft nicht von einem anderen Mitgliedsstaat unter dem Vorwand des Schutzes der 'nationalen Identität' aufgehoben werden kann."
Nach deutschem Recht wird nur die leibliche Mutter als Mutter eines Kindes anerkannt. In einer gleichgeschlechtlichen Ehe muss die Partnerin das Kind adoptieren, um auch als Elternteil anerkannt zu werden. Die Ampelkoalition hat allerdings bereits angekündigt, das Abstammungs- und Familienrecht hierzulande weiter zu reformieren.
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