Litauen verweigert Minsk Rechtshilfe in Verfahren über Genozid im Zweiten Weltkrieg
Im April 2021 eröffnete die weißrussische Generalstaatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Völkermords an der weißrussischen Bevölkerung während des Großen Vaterländischen Krieges. Hierzu hatte das offizielle Minsk im Juni dieses Jahres Rechtshilfe vom offiziellen Vilnius ersucht. Litauen lehnte dieses Ersuchen nun formell ab.
Eine offizielle Stellungnahme der weißrussischen Regierung zu dieser Weigerung macht auf die Verletzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen aufmerksam, die Vilnius hierdurch begehe:
"Litauens Generalstaatsanwaltschaft hat unter Missachtung ihrer selbst eingegangenen internationalen Verpflichtungen und unter unbegründeter Berufung auf Artikel 19 des Vertrags zwischen der Republik Weißrussland und der Republik Litauen über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen vom 20. Oktober 1992 mitgeteilt, dass sie die Annahme dieses Ersuchens verweigert."
Gegenüber der litauischen Seite hatte die weißrussische Regierung angegeben, Ziel der Ermittlung sei es, Informationen über Strafaktionen, die Zerstörung von Siedlungen und die gewaltsame Verschleppung von Zivilisten zur Zwangsarbeit zu sammeln. Es gehe um Verbrechen, die im Lauf des Großen Vaterländischen Krieges auf dem Staatsgebiet des heutigen Weißrusslands begangen wurden. Zudem wolle man die offiziellen Angaben über die Zahl der zivilen Todesopfer präzisieren. Minsk habe Vilnius hierzu an Folgendes erinnert:
"In den Jahren 1941 bis 1944 waren an der gezielten Vernichtung der Bevölkerung der BSSR mit besonderer Grausamkeit Freiwillige der litauischen Kollaborationsgruppen beteiligt, die den Diensten des Deutschen Reiches unterstanden."
Die litauische Staatsanwaltschaft begründete ihre Verweigerung der Rechtshilfe damit, dass eine Erbringung ihrer Ansicht nach die Souveränität oder Sicherheit sowie die Rechte und legitimen Interessen der Bürger Litauens beeinträchtigen könnte.
Wer diese Bürger Litauens sein könnten, deren "legitime Interessen" die Juristen in Vilnius damit geschützt wissen wollen, zeigt ein von der weißrussischen Seite angeführtes Beispiel:
"Die weißrussische Seite beantragte insbesondere, die heute auf litauischem Hoheitsgebiet wohnhaften Mitglieder litauischer Vergeltungsbataillone zu befragen. Dazu gehört Voldemaras Hubertas Laimutis Adamkavičius (nach Änderung seiner Personalien Valdas Adamkus, ehemaliger Präsident der Republik Litauen), der Assistent des Minsker Schlächters (Antanas Ludviko Impulavičius-Impulenas)."
Somit ist nach Ansicht der weißrussischen Generalstaatsanwaltschaft klar: Vilnius "trägt faktisch dazu bei, Naziverbrecher vor der Justiz zu verstecken".
Das russische Ermittlungskomitee hatte sich im April 2021 bereit erklärt, die weißrussischen Kollegen bei ihren Ermittlungen zu unterstützen. Hierbei teile man eigene Erfahrungen bei Ermittlungen in derartigen Sachen, leiste aber auch den jeweils möglichen technischen Beistand auf der Grundlage multi- und bilateraler völkerrechtlicher Dokumente, hieß es.
Mehr zum Thema – Über 13 Millionen ermordeter Zivilisten – Die vergessenen Opfer der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.