Türkisches Verfassungsgericht nimmt Verbotsantrag gegen kurdische Oppositionspartei an
Das Verfassungsgericht der Türkei hat ein Verbotsverfahren gegen die Halkların Demokratik Partisi (HDP) eingeleitet. Das Gericht in Ankara nahm am Montag einstimmig eine Anfang Juni eingereichte Klage des Generalstaatsanwalts an. Der ersten mehrheitlich kurdischen Partei im Parlament wird Separatismus vorgeworfen. HDP-Co-Vorsitzender Mithat Sancar sprach von einer "politischen Kampagne".
Bei der Parlamentswahl 2018 errang die HDP 11,7 Prozent der Stimmen. Sie ist die drittstärkste Partei in der Volksvertretung. Tausende ihrer Mitglieder sind jedoch inhaftiert.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan wirft der HDP vor, der verlängerte Arm der bereits verbotenen Partiya Karkerên Kurdistanê (Arbeiterpartei Kudistans, PKK) zu sein. Der Präsident bezeichnete HDP-Politiker mehrfach als Terroristen. Die HDP weist eine Verbindung zum Terrorismus zurück.
Die regierende Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP, Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) verliert laut Umfragen an Zustimmung in der Bevölkerung. Der Politologe Osman Can von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin schreibt in einer Analyse: Es sei wahrscheinlich, dass die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vorgezogen werden, "wenn Erdoğan die wirtschaftlichen Bedingungen dafür reif scheinen". "Doch um vorgezogene Wahlen zu gewinnen, muss die HDP aus dem Spiel genommen werden."
In der rund 850 Seiten langen Anklageschrift fordert der Staatsanwalt neben dem permanenten Verbot der Partei ein Politikverbot für rund 500 Personen. Die Anwältin Mavis Aydin sagte der Deutschen Presse-Agentur, für welche Politiker dieses gefordert werde, wisse auch die Partei nicht, weil die Anklageschrift ihr noch nicht zugestellt wurde.
Das Verbotsverfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Einen ersten Antrag der Generalstaatsanwaltschaft hatte das Verfassungsgericht im März dieses Jahres aus formalen Gründen abgewiesen.
Mehr zum Thema - Türkei: Generalstaatsanwaltschaft will prokurdische Oppositionspartei verbieten lassen
(dpa/rt)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.