International

Bin Salman bestreitet Anordnung von Mord an ehemaligem Geheimdienstmitarbeiter in Kanada

Kronprinz Mohammad bin Salman wurde vom ehemaligen hohen Geheimdienstmitarbeiter Saad al-Dschabri vor einem US-Gericht verklagt. Salman wird vorgeworfen, den Mord an Dschabri in Kanada angeordnet zu haben.
Bin Salman bestreitet Anordnung von Mord an ehemaligem Geheimdienstmitarbeiter in KanadaQuelle: Reuters © Bandar Algaloud

Saudi-Arabiens Kronprinz Mohammad bin Salman wies alle Vorwürfe zurück, dass er ein Mordkommando geschickt habe, um den im Exil lebenden ehemaligen hohen Geheimdienstmitarbeiter Saad al-Dschabri zu ermorden. Kronprinz bin Salman wurde nun vom 62-jährigen Dschabri vor US-Gericht verklagt. Der Mord an ihm soll nur wenige Tage nach der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul im Oktober 2018 angeordnet worden sein. Der Kronprinz hofft nun auf Immunität und Trumps Rückendeckung.

Laut der von Dschabri eingereichten Klage organisierte bin Salman persönlich ein Team von Söldnern, das als "Tiger-Kommando" bekannt sei, "um seinen mörderischen Wunsch zu erfüllen" und ihn in Kanada zu ermorden. In der 106-seitigen Anklageschrift, die Dschabri im August in Washington eingereicht hatte, wird behauptet, dass der Kornprinz ihn habe töten wollen, weil er "belastende Informationen" besitze. Es wurde zudem in der Klage behauptet, dass der Thronfolger Saudi-Arabiens eine religiöse Fatwa erhalten habe, die die Tötung des ehemaligen obersten Geheimdienstbeamten legitimiere, hieß es auf Middle East Monitor. Durch seine jahrzehntelange Regierungsarbeit wisse Dschabri über viele Geheimnisse des saudischen Kronprinzen Bescheid, heißt es in der Klage. Dschabri ist dem saudischen Kronprinzen ein Dorn im Auge. Gemäß der Klage wollte bin Salman 2015 den Inlandsgeheimdienst einsetzen, um einen regimekritischen saudischen Prinzen aus Europa gewaltsam in die Heimat zurückzuschaffen. Doch Dschabri soll bin Salman, der damals nur stellvertretender Kronprinz war, diesen Wunsch verweigert haben. Bin Salman habe befürchtet, dass Dschabri einflussreiche Kreise in Washington gegen ihn aufbringen könnte, heißt es in der Klage.

Dschabri klagt nun auf der Grundlage des Alien Tort Statutes, dem zufolge Ausländer in den USA Beschwerde über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen einreichen können. Das Bundesgericht der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington erließ im August eine Vorladung bin Salman vor Gericht. Riad bezeichnete das Verfahren als "PR-Aktion". In der detaillierten Antwort von Bin Salman an das Gericht heißt es, Dschabri versuche, seine eigenen Verbrechen zu vertuschen, zu denen Korruption oder die Unterschlagung von rund elf Milliarden Dollar an Staatsgeldern gehören. Dschabri bestreitet diese Vorwürfe. Die Fehler in der Anklageschrift seien so offensichtlich, dass sie nur als ein Versuch angesehen werden könne, die Aufmerksamkeit vom massiven Diebstahl des Klägers abzulenken, heißt es im saudischen Dokument an das Gericht in Washington, wie die BBCberichtete.

Dschabri war jahrelang Berater des saudischen Innenministers Mohammed bin Nayef. Im März 2015 forcierte der damals erst 30-jährige bin Salman die militärische Intervention im Jemen. Dschabri und Nayef sollen bin Salmans Kriegsabenteuer skeptisch gegenübergestanden haben. Im September wurde Dschabri seiner Regierungsfunktionen enthoben. Bevor bin Salman im Jahr 2017 zum Nachfolger des amtierenden Königs, seines Vaters Salman, ernannt wurde, hatte bin Nayef das Amt des Thronfolgers inne. Als König Abdullah starb und sein Halbbruder Salman den Thron bestieg, sprach dieser sich später gegen bin Nayef aus. 2017 führte bin Salman mit dem Segen seines Vaters einen unblutigen Palastputsch durch, setzte bin Nayef ab und wurde selbst Kronprinz.

Mehr zum Thema - Bevorstehende Machtübergabe in den USA: Unerwartete Ereignisse im Nahen Osten

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.