USA fordern Wiedereinsetzung aller UN-Sanktionen gegen Iran – Warnung an Russland und China vor Veto
Ob die Vereinigten Staaten nach deren Ausstieg aus dem Atomabkommen im Jahr 2018 zur Veranlassung der Sanktionen berechtigt sind, ist umstritten. Dennoch beanspruchen die USA dieses Recht weiterhin vehement für sich. Bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus am Mittwoch sagte US-Präsident Donald Trump:
Als die Vereinigten Staaten den Iran-Deal eingingen, war es klar, dass die Vereinigten Staaten immer das Recht haben werden, die UN-Sanktionen wieder einzuführen, die Iran an der Entwicklung einer Atomwaffe hindern sollen.
Sie werden niemals eine Atombombe haben.
Das US-Außenministerium kündigte ferner in einer Presseerklärung an, dass der Behördenchef Mike Pompeo am Donnerstag nach New York reisen wird, um den Prozess im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in die Wege zu leiten. Zuvor hatte der US-Außenminister in einem Interview mit dem Fernsehsender Fox News die Bereitschaft gezeigt, Sanktionen gegen Russland und China einzuleiten, falls diese die Initiative der USA im UN-Sicherheitsrat blockieren sollten.
Pompeo vows US will sanction Russia, China if they oppose Trump's 'snapback' of UN's Iran sanctions https://t.co/ytCyLso2gQ@FoxNews#AAG#AAG2020
— All American Girl (@AIIAmericanGirI) August 20, 2020
Anstoß für eine weitere Eskalation in dem Streit war das im Rahmen des Abkommens im Oktober auslaufende Embargo gegen Iran, das die USA auf unbestimmte Zeit verlängern lassen wollten. Bei einer Abstimmung über den Resolutionsvorschlag sind die USA am Freitag im Weltsicherheitsrat deutlich gescheitert. Deutschland, Frankreich und Großbritannien wollen zwar ebenfalls verhindern, dass China und Russland künftig legale Lieferverträge mit dem Iran abschließen können, dennoch hat die EU auch ein Interesse daran, das Atomabkommen aufrechtzuerhalten. Teheran droht im Falle einer Verlängerung des Embargos mit dem Rückzug aus dem Vertrag.
Bei dem sogenannten Snapback-Mechanismus handelt es sich um eine Möglichkeit für die Teilnehmerstaaten des Atomabkommens von 2015, Regelverstöße Irans vor den UN-Sicherheitsrat zu bringen. Damit kann innerhalb von 30 Tagen die Wiedereinsetzung aller internationalen Sanktionen aus der Zeit vor der Einigung erzwungen werden, ohne dass andere Mitglieder dies mit einem Veto verhindern könnten.
Das im Atomabkommen festgelegte Prozedere für den Fall eines Snapbacks besagt zudem, dass der UN-Sicherheitsrat nach dem Auslösen des Mechanismus eine Frist von 30 Tagen hat, um diesen rückgängig zu machen und das Wiederinkrafttreten der Sanktionen zu verhindern. Dies könnte jedoch von einer Vetomacht wie den USA verhindert werden. Experten vermuten, dass es bis zum Ablauf der Frist von 30 Tagen etwa Mitte September, wonach der Snapback aus US-Sicht vollendet sein müsste, wenig Bewegung im Rat geben wird. Was die USA in diesem Falle tun werden, blieb zunächst unklar.
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(rt/dpa)
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