Junge von Lkw überrollt und getötet: Sechs Monate Haft auf Bewährung für Fahrer
Der Unfall passierte am Morgen des 13. Juni 2018. Sie sei mit ihrem Sohn auf der Radspur auf der Nauener Straße im Berliner Bezirk Spandau unterwegs gewesen, wird die Mutter mehr als ein Jahr danach beim Gerichtsprozess aussagen. Sie waren auf dem Weg zur Schule. An einer Kreuzung hielten sie bei Rot an. Bei für sie grüner Ampel seien sie losgefahren. Ihr sieben Jahre alter Sohn fuhr ein Stück voraus.
Plötzlich tauchte der Lkw auf", sagte die 41-Jährige.
Der 7,5-Tonner bog rechts ab. Er soll nicht schnell gewesen sein, fuhr jedoch, ohne anzuhalten. Der Laster habe ihren Sohn mit dem rechten Vorderreifen touchiert, schilderte die Mutter. Als ihr Sohn fiel, habe sie ihr Rad weggeworfen und geschrien. Der Fahrer bemerkte dies jedoch nicht. Der Lkw sei noch einige Meter gefahren. Sie ergänzte, dass ihr Sohn einen Schutzhelm trug.
Verteidiger sprach vom einem "Augenblicksversagen" seines Mandanten
Einem Gutachten zufolge wurde das Kind etwa sechs Meter vom Lastwagen mitgeschleift und schließlich vom Hinterrad überrollt. Der Junge erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb noch am Unfallort. Während des Prozesses gestand der Fahrer, das Unglück verschuldet zu haben. Sein Verteidiger sagte laut einem Bericht des Tagesspiegel, es sei ein "Augenblicksversagen" gewesen.
Nun am 4. Dezember 2019, mehr als ein Jahr nach dem Unfall, fiel das Urteil. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig. Der 61-Jährige, der bis zum Unfall rund zehn Jahre als Lkw-Fahrer gearbeitet hat, wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Seinen Führerschein darf es jedoch behalten.
Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, begründet das Gericht laut der Deutschen Presse-Agentur. Als der 61-Jährige abbog, sei "genügend Zeit und Wegstrecke gewesen, um anzuhalten". Den Jungen auf dem Fahrrad und dessen Mutter hätte er über mehrere Spiegel seines Fahrzeugs sehen können und müssen. Das Gericht verhängte zudem eine Geldauflage von 500 Euro gegen den Angeklagten, die er an die "Kindernothilfe" zahlen soll.
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