Akt IV des Trauerstücks: Bundesregierung und UN-Sonderberichterstatter zu Folter an Julian Assange
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Auf einer Pressekonferenz am 15. Oktober im Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York berichtete der UN-Sonderberichterstatter über Folter, der Schweizer Diplomat Nils Melzer, über seinen Besuch – begleitet von zwei medizinischen Experten – bei WikiLeaks-Gründer Julian Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh und erklärte dazu öffentlich:
Wir kamen zu dem Ergebnis, dass Assange über einen langen Zeitraum psychologischer Folter ausgesetzt war. Das ist ein medizinisches Urteil. Wir haben alle involvierten Staaten gebeten, in dem Fall zu ermitteln und den auf Assange ausgeübten Druck zu mildern und insbesondere seine juristischen Rechte zu respektieren, die aus meiner Sicht systematisch verletzt wurden. Kein betroffenes Land hat zugestimmt, eine Untersuchung einzuleiten, obwohl sie gemäß der UN-Antifolterkonvention dazu verpflichtet wären.
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RT-Redakteur Florian Warweg hatte die Bundesregierung daraufhin am 18. und 22. Oktober sowie am 15. November auf der Bundespressekonferenz (BPK) gefragt, ob diese die Einschätzung und Kritik des UN-Sonderberichterstatters teilt. Die Antworten der Regierungssprecher waren im Verlauf von über einem Monat dieselben geblieben. Angeblich habe die Bundesregierung noch keine Erkenntnisse über die Aussagen des UN-Sonderberichterstatters über Folter zur derzeitigen Lage von Julian Assange vorliegen. Am 25. November fragte RT nun erneut auf der BPK nach:
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