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Terrorverdacht: Bundeswehroffizier Franco A. muss doch vor Gericht

Der Bundesgerichtshof geht von der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat aus. Damit widerspricht der Bundesgerichtshof der Einschätzung des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2018. Franco A. drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.
Terrorverdacht: Bundeswehroffizier Franco A. muss doch vor GerichtQuelle: AFP © Christof Stache

Der Bundeswehrsoldat Franco A. muss sich nun doch wegen Terrorverdachts vor Gericht verantworten. Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Dienstag mitteilte, wurde die Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs zugelassen. Ein Termin für den Prozess vor dem Oberlandesgericht steht noch nicht fest.

Der aus Offenbach stammende Franco A. saß von Ende April 2017 für gut ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, aus rechtsextremer Gesinnung heraus einen Anschlag geplant zu haben. Demnach wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken – und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Nach früherer Darstellung der Bundesanwaltschaft sollte der Anschlag so als radikal-islamistischer Terrorakt wahrgenommen werden. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe ist Franco A. weiterhin Bundeswehrsoldat – nur darf er keine Uniform mehr tragen.

Der Anklage der Bundesanwaltschaft zufolge, die Ende 2017 erhoben und nun so zugelassen wurde, soll Oberleutnant Franco A. in seinen Aufzeichnungen Politiker wie den heutigen Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD), die Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) sowie die Journalistin und Autorin Anetta Kahane als Anschlagsziele vorgesehen haben.

Dafür soll sich Franco A. unter anderem ein halbautomatisches Gewehr vom Typ G3, Pistolen, mehr als 1.000 Schuss Munition und mehr als 50 Sprengkörper besorgt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vor.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zunächst keinen hinreichenden Terrorverdacht gesehen und die Anklage gegen Franco A. Mitte 2018 nicht zugelassen. Dagegen war der Generalbundesanwalt vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen. Franco A. wäre sonst vor dem Landgericht Darmstadt wegen weniger schwerwiegender Vergehen angeklagt worden. Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Erst Mitte September war ein Freund von Franco A. vom Landgericht Gießen verurteilt worden, weil er Bundeswehrmunition und Sprengkörper für ihn aufbewahrt hatte. Nach Überzeugung der Richter übernahm er die Gegenstände im April 2017 in Offenbach und lagerte sie in seinem Zimmer in einem Studentenwohnheim im hessischen Friedberg. Der Mann geht gegen seine Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung vor. Er hatte gestanden, die Munition und die Sprengkörper für Franco A. verwahrt zu haben – er will sich dabei aber nichts gedacht haben. Franco A. hatte in dem Prozess von seinem Recht Gebrauch gemacht, nicht auszusagen, um sich nicht selbst belasten zu müssen.

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