Deutschland

Kritik wegen fehlender Altersprüfung: Medienwächter wollen gegen Online-Pornoseiten vorgehen

Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen fordert eine verpflichtende Altersprüfung vor dem Betreten von populären Porno-Webseiten. Kinder und Jugendliche sollen somit vor Pornographie geschützt werden.
Kritik wegen fehlender Altersprüfung: Medienwächter wollen gegen Online-Pornoseiten vorgehenQuelle: www.globallookpress.com

Die Medienwächter sehen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz verletzt, weil die Anbieter bei den Nutzern keine Altersprüfung vornehmen. Gleich mehrere dieser Anbieter gehören laut dem Web-Rankingdienst Alexa zu den 20 meist abgerufenen Internetseiten in Deutschland. Eine Sprecherin der Landesanstalt für Medien NRW hat dies vorige Woche bestätigt:

Wenn wir Jugendschutz ernst nehmen, dürfen wir auch vor grenzüberschreitenden Fällen nicht zurückschrecken.

Die sichere Altersverifizierung ist für Anbieter aus Deutschland bereits verpflichtend. Mit ausländischen Anbietern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen gilt als schwierig, da sie ihren Sitz etwa auf Zypern haben. In der kommenden Woche wollen mehrere europäische Regulierungsbehörden in Brüssel über eine Neuregelung der E-Commerce-Richtlinie beraten. Sie soll es erleichtern, Rechtsverstöße ausländischer Anbieter zu verfolgen.

Mehr zum Thema160 mal am Tag Porno-Seiten: Britische Parlamentarier und Mitarbeiter im Internet aktiv

(rt deutsch / dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.