Deutschland

Rückkehr der Berufsverbote? Innenminister debattieren Beamtenstatus von Anhängern des AfD-"Flügels"

In den 1970er-Jahren sorgte der sogenannte "Radikalenerlass" für hitzige Diskussionen im In- und Ausland. Die Maßnahme sollte seinerzeit verhindern, dass "Linksradikale" im öffentlichen Dienst angestellt werden. Droht nun eine Neuauflage gegen rechts?
Rückkehr der Berufsverbote? Innenminister debattieren Beamtenstatus von Anhängern des AfD-"Flügels"Quelle: www.globallookpress.com

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen am Freitag in Berlin über den Beamtenstatus von Anhängern des rechtsnationalen Flügels der AfD diskutieren. Das teilte ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums in Hannover am Donnerstag auf Anfrage mit. Zuvor hatte die Rheinische Post aus einer entsprechenden Beschlussvorlage von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) zur Vorbereitung der Sondersitzung zitiert.

In dem Papier heißt es dem Bericht zufolge:

Viele Anhänger des sogenannten 'Flügels' der AfD zeigen mit ihren rassistischen und teils hetzerischen Äußerungen offen, dass sie das Fundament und die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung ablehnen.

Und weiter:

Wer sich daher als Beamter offen zum 'Flügel' bekennt, dem sollte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Beamtenstatus aberkannt werden.

Pistorius hatte bereits in der Bild am Sonntag eine Aberkennung des Beamtenstatus von Thüringens AfD-Spitzenkandidaten und Flügel-Frontmann Björn Höcke ins Gespräch gebracht. "Dieser Mann darf nie wieder als Lehrer arbeiten", sagte der SPD-Politiker am Wochenende.

Der "Flügel" der AfD wird vom Verfassungsschutz als "Verdachtsfall" im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft.

Mehr zum ThemaStreit um "AfD-Bio-Hirse": ZDF macht aus Grünen-Politikerin eine normale Kundin

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.