Deutschland

Programmbeschwerde gegen ARD und ZDF wegen Unterdrückung wesentlicher Informationen

Die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien hat erneut eine formale Programmbeschwerde gegen die ARD und ZDF eingereicht. Begründung: In deren Berichterstattung über den "Kreml-Kritiker" Alexej Nawalny wurden wesentliche Informationen wie z.B. seine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen und sein Antisemitismus verheimlicht sowie Gegendemonstrationen nicht erwähnt.
Programmbeschwerde gegen ARD und ZDF wegen Unterdrückung wesentlicher InformationenQuelle: Reuters © Maxim Shemetov

Kritisiert wird von der Ständige Publikumskonferenz in ihrer Programmbeschwerde "die durchweg positiv konnotierte Berichterstattung zu Gunsten des Kreml-Kritikers und Multimillionärs Alexej Nawalny" im Rahmen des laufenden Betrugsprozesses gegen ihn.

Dabei wird konkret auf die Tagesschau- und Heute-Sendung sowie Berichte vom BR und dem WDR am 30.12.2014. verwiesen.

Nach Argumentation der Publikumskonferenz lassen beide öffentlich-rechtlichen Sender wichtige Aspekte von Nawalnys Persönlichkeit unerwähnt. So wird laut dieser unter anderem verschwiegen, dass Nawalny seit seinem Ausschluss aus der sozialliberalen Jabloko-Partei einer der vehementesten Verfechter nationalistischer Politik innerhalb Russlands ist.

Im weiteren Verlauf listet sie dann zahlreiche Belege für die Zusammenarbeit mit Rechtsradikalen sowie für seine rassistischen und anti-semitischen Äußerungen auf.

Zunächst verweist die Publikumskonferenz auf eine Veröffentlichung der Bundeszentrale für politische Bildung, laut derer der Nawalny (Teilnehmer des Yale World Fellows Programms) "ein radikaler russischer Nationalist" sei, der als Aktivist der Bewegung Narod (Nationale russische Befreiungsbewegung) rassistische Ausfälle gegen Kaukasier zu verantworten hat.

So forderte Nawalny, der Vertreter eines sehr liberalen Schusswaffengesetzes ist, mehrfach dazu auf "militante Kaukasier" mit der Pistole zu bekämpfen. Wie auch in diesem Werbeclip zu sehen, die Bilder sprechen für sich:

 

Ebenso schlug Nawalny die Deportation „zersetzender Elemente“ vor und sieht Immigration nach Russland als eines der größten Probleme des Landes an. Er warb nach Berichten der Süddeutschen Zeitung damit, dass er über das „schärfste Programm gegen Einwanderung“ verfügt.

Bei einer Feierveranstaltung anlässlich des Jubiläums einer Moskauer Zeitung soll er, nach Recherchen der Publikumskonferenz, den ersten Toast auf den Holocaust ausgebracht haben. Auf seinen Blogs bezog er sich in den letzten Jahren zudem auf religiöse Juden als "Dandies in Fuchspelzhüten und Lumpen" und verkündete:

"Wer in Russland leben will, muss Russe werden - im vollen Sinne des Wortes".

Im Herbst 2014 trat der Oppositionspolitiker beim „Russischen Marsch“ vor schwarz-gelb-weißen Zarenflaggen schwenkenden Rechtsextremisten auf und beendete seine Rede mit dem Nationalisten-Gruß "Es lebe Russland".

Aussagen und Tätigkeiten wie diese führten auch dazu, dass namhafte Intellektuelle und Persönlichkeiten in Russland ihn scharf kritisierten und ihm ihre Unterstützung entzogen. So schreibt beispielsweise der Schriftsteller Grigori Tschchartischwili in seinem Blog: 

"Ich habe mich geirrt, als ich dem nationalistischen Schwachsinn von Nawalny für eine Jugendkrankheit hielt, die bereits vorbei ist."

Weiter führt die Publikumskonferenz aus, dass in der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien Nawalny lediglich als Bürgerrechtler und Kreml-Kritiker dargestellt wird und dass verschwiegen wird, dass er sich "medienwirksam als Opfer der russischen Staatsmacht inszeniert, indem er Festnahmen trotz Hausarrest und nicht genehmigter Demonstrationen provoziert". Das gleiche Szenario würde, so die Argumentation der Publikumskonferenz, "in Deutschland und in jedem anderen Land die gleichen, wenn nicht sogar folgenschwerere, Konsequenzen nach sich ziehen".

Zudem wird in der Programmbeschwerde hinterfragt, "warum menschenfeindliche Tendenzen und deren Verfechter immer dann ein besonderes Podium innerhalb der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bekommen, wenn sie sich gegen die aktuelle Regierung Russlands richten".

Aufklärungsbedarf besteht der Publikumskonferenz zufolge auch hinsichtlich der Frage, wieso eine entsprechende Gegenkundgebung innerhalb der Berichterstattung von ZDF und ARD in keinster Form Erwähnung fand.

Abschließend wird in der Programmbeschwerde festgestellt:

"Wir sehen im Weglassen wichtiger Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung des Publikums, sowie in der einseitigen und tendenziösen Berichterstattung im Unterschlagungsprozess Nawalny grobe Verstöße gegen die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit. Der explizite Auftrag, die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung des Publikums zu fördern, wird mit dieser Art Informationspolitik verfehlt."

Die im Februar 2014 gegründete Vereinigung hat sich zur Aufgabe gemacht, eine unabhängige und demokratische Kontrollinstanz für die öffentlich-rechtlichen Medien in der Bundesrepublik zu etablieren.

 

 

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