Deutschland

Klagen gegen die Bundesrepublik wegen tödlicher US-Drohnenangriffe - Urteile in Münster

Ist die Bundesrepublik mitverantwortlich für tödliche US-Drohnenangriffe? Ein Somalier und drei Jemeniten klagen gegen das Verteidigungsministerium. Das Oberverwaltungsgericht Münster soll nun heute in beiden Berufungsverfahren Urteile fällen.
Klagen gegen die Bundesrepublik wegen tödlicher US-Drohnenangriffe - Urteile in Münster Quelle: Reuters

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster steht vor der Urteilsverkündung in zwei brisanten Berufungsverfahren. Im ersten Fall klagt ein Somalier gegen die Bundesregierung. Sein Vater sei im Jahr 2012 in seiner Heimat bei einem US-Drohnenangriff getötet worden. Dieser sei nur unter der Beteiligung der US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein möglich gewesen - also von deutschem Boden aus. Das Urteil will das OVG am Dienstag verkünden.

Im zweiten Fall wollen drei jemenitische Kläger erreichen, dass Deutschland eine Mitverantwortung an den bis heute anhaltenden US-Drohnenangriffen einräumt. Stellvertretend beklagt ist auch hier das Bundesverteidigungsministerium mit erstem Dienstsitz in Bonn. Die Bundesrepublik solle den USA die Nutzung Ramsteins zu diesem Zwecke untersagen. Die Kläger aus dem Jemen hatten nach eigenen Angaben im Jahr 2012 bei Drohnenangriffen zwei Angehörige verloren.

Richter rügte Informationspolitik der Bundesregierung und mangelnde Transparenz

Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen hatte in der vergangenen Woche von komplexen Fragen des Völkerrechts und des Verfassungsrechts gesprochen, die zu prüfen seien. Es gebe auch noch keine höchstrichterliche Entscheidung in einem vergleichbaren Fall. Mit Blick auf die Rolle Ramsteins müsse geklärt werden:

Was findet dort heute statt?"

Bei der Jemen-Klage spiele auch die schwierige Frage eine Rolle, wie die Konfliktlage aktuell zu bewerten sei.

Die Jemen-Klage - unterstützt von der europäischen Menschenrechtsorganisation ECCHR - argumentiert, bei den US-Luftangriffen laufe die unverzichtbare Datenübertragung über eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein. Die Bundesregierung wisse seit deren Planung im Jahr 2010 Bescheid.

Das Verteidigungsministerium betont, die Relais-Station werde ohne Mitwirkung oder Einbeziehung Deutschlands genutzt. Zur heutigen Rolle Ramsteins sagte der Richter, dass die Station tatsächlich zur Datenübermittlung für Drohneneinsätze der USA in Nutzung sei, könne wohl nicht mehr angezweifelt werden. Zugleich rügte er die Informationspolitik der Bundesregierung und mangelnde Transparenz. Die Klagen waren in den Jahren 2015 und 2016 vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen worden.

Die Luftschläge der USA in Somalia richten sich gegen die islamistische Terrormiliz Al-Shabaab und im Jemen gegen einen regionalen Ableger des Terrornetzwerkes Al-Kaida. Ramstein gilt als der größte Stützpunkt der US-Air Force außerhalb der USA. Zahlreiche Organisationen berichten über anhaltende US-Drohnenangriffe in beiden Ländern und vielen zivilen Opfern, darunter auch viele Kinder.

(dpa/rt deutsch)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.