Landgericht Hamburg: Namensnennung von Wikipedia-Autor gesetzeskonform
Das Landgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass das Outen eines Autors der Internet-Enzyklopädie Wikipedia rechtmäßig ist. Es hob die Unterlassungsverfügung des Autors "Feliks" auf und erlaubte der Plattform "Gruppe 42", diesen öffentlich zu outen.
Die "Gruppe 42" wirft "Feliks" vor, Artikel zur Partei Die Linke und zu Israel manipulativ bearbeitet zu haben. Bei "Feliks" soll es sich um einen Bundeswehrangehörigen handeln, der jüdischer Konvertit und selbst in der Linken aktiv ist.
"Feliks" selbst behauptet, durch die "Hetzkampagne" der Gruppe "Opfer einer Welle von Hassnachrichten und Drohungen" geworden zu sein. Mit einem ersten Beschluss vom Oktober 2018 erlaubte ihm das Landgericht, mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Nennung seines Namens vorzugehen.
Die "Gruppe 42" besteht dagegen auf der Notwendigkeit, "Feliks" zu outen. Wikipedia sei als Monopol zu bewerten, die namentliche Nennung von auffälligen Autoren sei deshalb im öffentlichen Interesse. Dieser Meinung schloss sich nun das Landgericht mit seinem Urteil an. Das öffentliche Interesse an der Identität des Autors überwiege gegenüber seinem Interesse am Schutz seiner Anonymität.
RT Deutsch hat Dirk Pohlmann, Autor und Mitglied der "Gruppe 42", um eine Einschätzung des Urteils gebeten und wird diese in einem weiteren Artikel zum Thema nachreichen.
Mehr zum Thema - Phillip Cross – Wikipedias Geheimwaffe gegen Kritiker der westlichen Wertegemeinschaft
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.