Deutschland

Bundesregierung macht Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiären Schutz "begrenzt" möglich

Ab 1. August soll Flüchtlingen mit susbidiärem Schutzstatus begrenzter Familiennachzug erlaubt sein. Pro Monat dürfen dann 1.000 Angehörige nachkommen. Grüne und Linke kritisieren den Vorstoß als unmenschlich, die AfD fürchtet hingegen einen erhöhten Zustrom.
Bundesregierung macht Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiären Schutz "begrenzt" möglichQuelle: Reuters © Zohra Bensemra

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1.000 Angehörige einreisen dürfen. Der Nachzug von Familienangehörigen für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus war seit 2016 ausgesetzt worden. Bei der ersten Lesung der Pläne am Donnerstag im Bundestag geißelten Linke und Grüne das Vorhaben als unmenschlich und grausam. Die AfD wiederum beklagte, die "Schleusen" für den Zustrom von Flüchtlingen würden dadurch noch weiter geöffnet. Auch die FDP bemängelte das Konzept der Regelung. Von Fachleuten kamen ebenfalls Einwände.

Es gibt derzeit nur wenige Härtefälle, in denen der Nachzug erlaubt wird. Union und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiäre Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Von dieser Regelung waren auch viele Syrer betroffen. 

Nach der am 1. August gültig werdenden Neuregelung dürfen Ehepartner und minderjährige Kinder wieder nachziehen. Dasselbe gilt für Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen. Pro Monat ist die Zahl auf 1.000 Menschen begrenzt. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden.

Die Organisation Pro Asyl nannte das Vorhaben "unbarmherzig und rechtswidrig" und appellierte an den Bundestag, das Gesetz zu stoppen. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration bemängelte, der Gesetzentwurf enthalte viele offene Fragen und Rechtsunsicherheiten, was beim Vollzug zu Problemen führen könne.

Linksfraktion: Integrationsverweigerung von oben

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte, die Pläne seien "schlicht und einfach grausam". Die Bundesregierung schaffe mit dem Gesetz den Rechtsanspruch auf Familiennachzug ab, führe stattdessen eine eng begrenzte Ermessensregelung ein und verwehre so zigtausenden Menschen über Jahre, ihre Angehörigen nachzuholen. Das sei unmenschlich. Das Vorhaben sei außerdem "Integrationsverweigerung von oben". Denn wer sich permanent um seine Kinder oder Partner sorgen müsse, könne nicht wirklich in Deutschland ankommen. Die vorgesehene Härtefallregelung sei ein "reines Placebo".

Die Grünen: Fundamentales Grundrecht mit den Füßen getreten

Auch die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg beklagte, die Integration werde durch die Regelung dauerhaft behindert. Außerdem trete die Bundesregierung ein fundamentales Grundrecht - den Schutz von Ehe und Familie - mit Füßen.

FDP: Starre Zahl ist ungeeignet

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte dagegen, es sei richtig, den Nachzug zu begrenzen. Eine starre Zahl sei dafür aber nicht geeignet. Besser wäre es gewesen, Sachgründe für den Nachzug festzulegen.

AfD: Schleusen werden mit dem Gesetz noch weiter geöffnet

Die AfD wiederum lehnt die Gesetzespläne als zu lax ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, sagte, es seien bereits massenhaft Menschen ins Land gekommen, von denen die Behörden so gut wie nichts wüssten - auch nicht, wie gefährlich sie seien. Nun habe die Regierung die Chuzpe, "die Schleusen mit diesem Gesetz noch weiter zu öffnen".

SPD: Akt der Humanität

Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka räumte ein, es handele sich um einen Kompromiss, der für seine Partei nicht einfach gewesen sei. Der Gesetzentwurf sei nun einerseits ein "Akt der Humanität" und sorge andererseits für Ordnung und Steuerung beim Familiennachzug.

Horst Seehofer: Kein Rechtsanspruch auf Familiennachzug

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verteidigte die Pläne dagegen und betonte, der Kreis der Nachzugsberechtigten sei begrenzt. Es gebe auch keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug.

(rt deutsch/dpa)

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