Deutschland

Reisetipp des NRW-Innenministeriums: "Bitte keine Smartphones zur Fußball-WM in Russland mitnehmen!"

Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hat im Zusammenhang mit privaten Reisen von Mitarbeitern des Landes zur Fußball-WM in Russland interne Sicherheitshinweise herausgegeben. Laut diesen sollen die Bediensteten auf die Mitnahme von Smartphones verzichten.
Reisetipp des NRW-Innenministeriums: "Bitte keine Smartphones zur Fußball-WM in Russland mitnehmen!"Quelle: Reuters © Stefano Rellandini

Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat an die Behörden des Landes "Sicherheits- und Reisehinweise für private Reisen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland" herausgegeben. Wie aus dem RT Deutsch vorliegenden Dokument hervorgeht, wird den Mitarbeitern des Landes der "Verzicht auf die Mitnahme privater IT und Smartphones" empfohlen.  

Aufhänger für die internen Sicherheitshinweise ist die so genannte FAN-ID, die es Fußballfans aus dem Ausland gestattet, auch ohne Visa während der Weltmeisterschaft nach Russland zu reisen. Das Ministerium weist darauf hin, dass die für die Beantragung der FAN-ID anzugebenden Daten "umfangreich" seien und "durch eine zum Sicherheitsbereich gehörende föderale Exekutivbehörde überprüft werden".

Ministerium könnte besonders sicherheitsrelevante Mitarbeiter zurückpfeifen

Zudem müsse dem Empfang von E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen in Form "automatischer informativer Mitteilungen" vonseiten des russischen Ministeriums für Kommunikation und Medien zugestimmt werden, um eine ID-Karte zu erhalten. Weiter heißt es:

Es wird zudem noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass für die Beantragung der FAN-ID die Nutzung von dienstlichen Mailadressen, dienstlichen Mobilfunknummern oder die Angabe der Dienstanschrift als Zustelladresse untersagt ist.

"Sicherheitsempfindlich eingesetztes Personal" müsse zudem Privatreisen zur Fußball-WM rechtzeitig vor Fahrtantritt den Geheimschutzbeauftragten anzeigen. Die Betroffenen werden vonseiten des Ministeriums "noch einmal explizit auf § 33 Abs. 2 SÜG NRW hingewiesen". Dieses Gesetz sieht vor, dass eine Reise von der zuständigen Stelle untersagt werden kann, "wenn Anhaltspunkte zur Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen".

Zudem weist das Innenministerium darauf hin, dass "auch private IT Ziel einer Ausspähung sein kann. Es wird daher empfohlen, auf die Mitnahme privater IT und Smartphones zu verzichten".

Die eingemotteten Handys aus der Zeit des "Sommermärchens" wieder auspacken?

In einer RT Deutsch vorliegenden E-Mail, die der Stadtdirektor von Mülheim an der Ruhr an sämtliche Angestellte des öffentlichen Dienstes geschickt hatte, wird zudem empfohlen, ein "nicht internetfähiges Ersatzmobiltelefon" zu nutzen. Weiter heißt es in dem Schreiben von Frank Steinfort:

Es ist darauf zu achten, dass keine dienstlichen Inhalte auf der privaten IT gespeichert sind. Hierzu gehören zum Beispiel auch 'dienstliche' Kontaktlisten im Telefonbuch.

Wie ein Angestellter der Stadt, der das Schreiben erhielt, gegenüber RT Deutsch anmerkte, "gab es solche Mails im Zuge der NSA-Enthüllungen übrigens nicht".

Wie das NRW-Innenministerium RT Deutsch mitteilte, ziele die Maßnahme vor allem darauf ab, die Bediensteten im Umgang mit Daten und Speichergeräten zu sensibilisieren.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.