
Magdeburger Weihnachtsmarkt findet statt

Nach einem Krisentreffen zwischen Vertretern der Stadt und dem Landesverwaltungsamt wird nun die Genehmigung für den Magdeburger Weihnachtsmarkt erteilt, der am 20. November öffnen soll. Am Montag hatte die Magdeburger Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) eine Sondersitzung des Stadtrats einberufen, weil das Landesverwaltungsamt, das die für diese Fragen zuständige Aufsichtsbehörde des Landes ist, die Stadt angewiesen hatte, keine Genehmigung zu erteilen. Es erging sogar ein offener Brief der Stadt an den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), mit der Bitte um Unterstützung. Dieser verordnete daraufhin das Krisentreffen.
Man habe sich in den Sicherheitsfragen geeinigt, erklärte nun Borris, und eine "Vielzahl von risikominimierenden und sicherheitserhöhenden Maßnahmen" abgestimmt. "Wir haben jetzt Nachtschichten zu machen, damit die Details ins Sicherheitskonzept einfließen." Am kommenden Montag gebe es dann die Begehung des Marktes für die offizielle Abnahme.

Der Magdeburger Weihnachtsmarkt war im vergangenen Jahr Ziel eines Anschlags geworden, bei dem sechs Besucher ums Leben kamen. Der aus Saudi-Arabien stammende Täter steht derzeit vor Gericht. Er war mit einem geliehenen Auto in die Besuchergassen gefahren. Infolge dieses Anschlags wurde in vielen Orten die Absicherung derartiger Veranstaltungen massiv erhöht.
Das größte Problem dürfte aber eher nicht im Bereich von Zufahrtsschutz oder Überwachungspersonal gelegen haben, also ob die Poller bis 7,5 Tonnen Gewicht oder nur bis 3,5 halten, oder ob Taschenkontrollen stattfinden sollen, und wenn ja, wo. Nach einem Bericht des MDR habe das Landesverwaltungsamt "zudem kritisiert, dass die Weihnachtsmarktgesellschaft die generelle Verantwortung für Anschläge und Amoklagen bei der Polizei und der Sicherheitsbehörde sieht". Das ist eine etwas schwer verständliche Formulierung dafür, dass das Landesverwaltungsamt forderte, die Betreibergesellschaft des Weihnachtsmarkts in die rechtliche Haftung mit einzubeziehen. Genau so las diese das dann auch, und sperrte sich dagegen. Bürgermeisterin Borris stützte diese Position: "Alle Experten sind sich einig, dass Terrorabwehr eine staatliche Aufgabe ist". Diese Fragestellung war der Grund, warum auch andere Kommunen die Entwicklung in Magdeburg aufmerksam beobachten – eine Verlagerung der Haftung hätte einen Präzedenzfall geschaffen, der noch an vielen anderen Orten Probleme geschaffen hätte.
Und eine derartige Verlagerung hätte noch ganz andere Konsequenzen, auch wenn man berücksichtigt, dass die Erträge dieses Marktes schließlich beim Veranstalter anfallen: Sie hätte nämlich bedingt, dass ebendieser Veranstalter auch die materiellen und rechtlichen Mittel erhält, sich selbst gegen den möglichen Haftungsfall zu schützen. Das aber würde letzten Endes bedeuten, beliebige private Veranstalter mit quasi polizeilichen, wenn nicht gar noch nachrichtendienstlichen Handlungsrechten zu versehen; eine Aufweichung des staatlichen Gewaltmonopols, die ausgesprochen kritisch wäre.
Auch wenn sich Borris nicht spezifisch zu dieser heiklen Frage geäußert hat – die Mitteilung, der Markt werde termingerecht eröffnet werden können, legt nahe, dass auch dieser Punkt geklärt wurde, und ab Donnerstag nächster Woche der Glühwein fließen kann.
Mehr zum Thema – Magdeburger Weihnachtsmarkt erhält vorerst keine Genehmigung
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.