Deutschland

Selbstbestimmungsgesetz: Bisher mehr als 11.000 Änderungen des Geschlechtseintrags

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Seitdem haben mehr als 11.000 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das Gesetz ist umstritten. Von dem im Wahlkampf gegebenen Versprechen, das Gesetz wieder abzuschaffen, ist die CDU dennoch abgerückt.
Selbstbestimmungsgesetz: Bisher mehr als 11.000 Änderungen des GeschlechtseintragsQuelle: www.globallookpress.com © Sebastian Willnow

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben mehr als 11.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Diese Zahl ermittelte eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Besonders viele Änderungen des Geschlechtseintrags gab es in Berlin. 2.400 Personen ließen in der Hauptstadt den behördlichen Eintrag an ihr Selbstempfinden anpassen. 

Am häufigsten wurde laut epd der Eintrag von weiblich auf männlich geändert, deutlich seltener entschieden sich Menschen für den Eintrag "divers" oder "ohne Angabe". 

Eine weitgehend unkomplizierte Änderung des Geschlechtseintrags wurde mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zum 1. November 2024 möglich. Dafür genügt ein formloser Antrag, dem in der Regel nach drei bis spätestens sechs Monaten stattgegeben wird.

Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzte das Transsexuellengesetz, das die Hürden für die Änderung des Geschlechtseintrags wesentlich höher legte. Eine Ausnahme macht das Gesetz allerdings hinsichtlich der Wehrpflicht. Eine Änderung des Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich hat auf die Wehrpflicht keine Auswirkungen. 

Das Gesetz ist umstritten. Kritiker monieren, es lade zu Missbrauch ein. Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, hat sich in einem Dokument zur Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes in Deutschland bereits im vergangenen Jahr kritisch geäußert. Das Gesetz widerspreche den Rechten von Frauen und Mädchen. Der Mitinitiator des Gesetzes, der Grünen-Politiker Markus "Tessa" Ganserer, nannte die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes dagegen eine "historische Errungenschaft für Grund- und Menschenrechte". 

Zu einer gewissen Berühmtheit auch in Russland brachte es der Rechtsextremist Sven Liebich, der seinen Geschlechtseintrag in "weiblich" ändern ließ. Mit raumgreifendem Hut, Schnurrbart, lackierten Fingernägeln und unter dem Namen Marla-Svenja vertrat Liebich seine Sache vor Gericht. Geholfen hat es nichts. Liebich wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, ist jedoch flüchtig. Die Geschichte sorgte in Russland für einen Lacher. Die Macher des Selbstbestimmungsgesetzes werfen Liebich vor, das Gesetz zu missbrauchen und ad absurdum zu führen. Der Nachweis, ob das tatsächlich so ist, ist allerdings kaum zu führen.

Die Bundesregierung will das Selbstbestimmungsgesetz evaluieren. Damit bricht die CDU ein weiteres Wahlversprechen. In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl hieß es: "Wir schaffen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel wieder ab." Davon ist die Union ebenso abgerückt wie von zahlreichen anderen gegebenen Versprechen. 

Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass zukünftig jährlich etwa 4.000 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern werden.

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