
Kein Ausschussvorsitz für die AfD

Üblicherweise wird der Vorsitz für Bundestagsausschüsse nach Fraktionsgröße vergeben. Nach diesem Schema hätte die AfD als zweitgrößte Fraktion einen Anspruch auf sechs Ausschussvorsitze gehabt, den sie auch angemeldet hat: für den Haushaltsausschuss, den Rechtsausschuss, Arbeit und Soziales, Finanzen, Inneres und den Petitionsausschuss. Der Ausschussvorsitz ist eher eine Verwaltungsposition ‒ dazu gehört die Sitzungsleitung. Direkten politischen Einfluss kann der Ausschussvorsitzende am ehesten durch die Terminierung von Antragsbehandlungen nehmen.
Dennoch fielen die Kandidaten der AfD in allen sechs Ausschüssen in der geheimen Wahl durch. Schon zuvor hatte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, erklärt: "Wir gehen davon aus, dass keiner der AfD-Kandidaten Vorsitzender wird."

Da der Ausschussvorsitz dann an den jeweils dienstältesten Abgeordneten fällt, können sich die Grünen über den Vorsitz des wichtigen Haushaltsausschusses freuen. Ihnen stünde nach den üblichen Regeln nur der Vorsitz in drei von 24 Ausschüssen zu.
"Wir fordern endlich die anderen Parteien auf, diese Spielchen zu beenden", erklärte der Co-Vorsitzende der AfD Tino Chrupalla nach der Wahl. Mehr als Appelle sind jedoch kaum möglich ‒ das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2024 auf eine frühere Klage der AfD zu diesem Thema entschieden, sie habe kein Recht auf die Besetzung von Ausschussvorsitzposten.
In der Presse fanden sich dennoch mehrere Kommentare, die diesen Umgang als undemokratisch kritisierten. "In einer Demokratie sollte die Mehrheit die Minderheit immer so behandeln, wie sie selbst behandelt werden will, wenn sie dereinst zur Minderheit wird", heißt es beispielsweise in der Welt.
Mehr zum Thema ‒ Weidel wirft Merz Kriegstreiberei vor – und fordert Berücksichtigung russischer Interessen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.