Deutschland

Urteil gegen Friedensaktivistin – Winken zum Hitlergruß erklärt

Ihr Winken bei einem Friedenskonvoi kam einer russischstämmigen Friedensaktivistin teuer zu stehen. Die Polizei warf ihr vor, sie habe nicht gewinkt, sondern den Hitlergruß gezeigt. Das Amtsgericht Köln folgte der Anklage und verurteilte die gebürtige Kaukasierin zu 2.400 Euro Strafe.
Urteil gegen Friedensaktivistin – Winken zum Hitlergruß erklärt© Felicitas Rabe

Von Felicitas Rabe

Am Mittwoch wurde die russischstämmige Friedensaktivistin Ella Brausova vor dem Amtsgericht Köln zu einer Strafe von 2.400 Euro verurteilt. Nach dem Prozess berichtet sie im Gespräch mit RT, wie es zu der Anklage kam, und beschreibt ihre Eindrücke vor Gericht.  

Am 25. August 2024 hatte Brausova an einem Demonstrationszug "für Frieden und Freundschaft mit Russland" als Beifahrerin in einem Auto teilgenommen. Nach Rückkehr des Konvois auf den Parkplatz an der Deutzer Werft sei sie aus dem Auto ausgestiegen und habe einigen Insassen der nach ihr auf dem Parkplatz einfahrenden Wagen zugewinkt. Mit der anderen Hand habe sie den einfahrenden Autokonvoi per Smartphone gefilmt.

Während sie dort stand, filmte und winkte, sei sie selbst von anwesenden Polizeikräften gefilmt worden. Polizisten kamen schließlich zu ihr und warfen ihr vor, sie habe auf der Deutzer Werft den Arm zum Hitlergruß erhoben. Deshalb habe die Polizei Anzeige gegen sie erstattet. Rund ein halbes Jahr später wurde nun vor dem Amtsgericht Köln über die Anklage verhandelt. Auf die Frage hin, wie sie den Prozess erlebt habe, schilderte Brausova:

"Die Richterin hat mir nicht geglaubt. Die Richterin war der Meinung, dass ich den Hitlergruß gemacht habe. Dafür habe ich 2.400 Euro Strafe, also 80 Tagessätze zu 30 Euro, bekommen."

Die Friedensaktivistin war im Jahr 1994 aus dem russischen Kaukasus nach Deutschland gekommen. Mittlerweile bereue sie, dass sie nach Deutschland gekommen sei. Seit 30 Jahren arbeite sie in diesem Land, zahle Steuern und habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen. In ihrem Arbeitsteam gebe es 120 Menschen aus vielen Nationen, nie sei ihr vorgeworfen worden, dass sie ein Nazi sei. In Deutschland herrsche Russophobie. Sie selbst wolle nur das, was alle einfachen Menschen wollten: in Frieden leben. Brausova führte aus, wofür sie sich engagierte:

"Die Menschen wollen alle nur in Frieden leben können, friedlich zur Arbeit gehen und ihren Lebensunterhalt verdienen."

Brausovas Anwalt, Markus Beisicht, bezeichnete den Prozess nach dem Gerichtstermin als politischen Schauprozess und als Realsatire. Das Urteil gegen die Friedensaktivistin sei ein Justizskandal. Seine Mandantin habe den Teilnehmern des Autokorsos ganz harmlos zugewinkt, was ihr nun vor Gericht als Hitlergruß ausgelegt werde. Beisicht erklärte:

"Hier ist eine völlig unbescholtene Bürgerin verurteilt worden für ihr Engagement für den Frieden mit Russland."

Das Gerichtsurteil werde man nicht akzeptieren. Brausova und ihr Anwalt wollen dagegen in Berufung gehen. Auch das Friedensengagement werde fortgesetzt. Am 23. März um 12 Uhr werde der nächste Autokonvoi für den Frieden mit Russland in Köln stattfinden, so der Anwalt.

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